Werden Sie das IFG / UIG / VIG weiterentwickeln und die Digitalisierung und Transparenz in diesem Bereich weiterentwickeln?
Sehr geehrter Herr Müller
das BVerwG hat am 21.3.2024 einen deutlichen Rückschritt entwickelt, bei dem die Behörden Anfragen nach dem IFG zukünftig trotz voranschreitender und politisch gewollter Digitalisierung analog beantworten können (https://www.bverwg.de/pm/2024/10#:~:text=Bei%20einer%20auf%20das%20Informationsfreiheitsgesetz,das%20Bundesverwaltungsgericht%20in%20Leipzig%20entschieden.)
Werden Sie das IFG weiterentwickeln und verpflichtend dafür sorgen, dass Behörden den digitalen Weg nutzen müssen, wenn dies durch BürgerInnen gewollt ist? Und werden Sie auch wieder anonyme Fragen über Plattformen wie fragdenstatt.de zulassen?
Sehr geehrter Herr M.
gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern haben wir bereits im Koalitionsvertrag festgelegt, dass wir die Informationsfreiheitsgesetze zu einem Bundestransparenzgesetz weiterentwickeln werden.
Denn durch mehr Transparenz können wir unsere Demokratie und das Vertrauen in die Strukturen unseres Staates stärken.
Die Digitalisierung von Prozessen spielt hierbei – wie bei allen Vorhaben in dieser Legislatur, die zu Beschleunigung und Transparenz beitragen sollen – eine besonders große Rolle auch und gerade im Sinne von Open Data.
Zur Frage nach anonymen Anfragen auf dem Portal fragdenStaat.de kann ich nur auf die FAQs des Portals verweisen. Hier ist klar angegeben, dass eine pseudonyme bzw. anonyme Nutzung des Portals für Anfragen möglich ist. Hier gibt es keine rechtlichen Vorgaben, die dies Untersagen würden.
Mit freundlichen Grüßen,
Detlef Müller