Frage an Detlef Müller von Britta Dr. F. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Müller,
seit 01.01.2009 haben Hautärzte einen Fallwert von 16,07 Euro für das ganze Quartal. Dies deckt neben der Ordination keine weitere Leistung ab und ist zudem nicht im Entferntesten betriebswirtschaftlich kostendeckend. Trotzdem werden von Politik (bes. Vertreterin Ihrer Partei) und Kassen alle Leistungen eingefordert. Will man bewußt die freiberuflichen Arztpraxen in die Insolvenz treiben, um Platz für börsennotierte Gesundheitskonzerne zu machen? Die Stellung von z.B. Rhön-Vorstandsmitglied Lauterbach läßt ja sowas vermuten. Wie positioniert sich die SPD hinsichtlich der bevorstehenden Wahlen dazu? Wie erklären Sie sich, daß zu einem Preis, zu dem man nichtmal einen Damenhaarschnitt bekommt, ein Akademiker mit 12jähriger Ausbildung ein Quartal lang flatratemäßig qualitativ hochwertige Medizin betreiben soll?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Britta Fordran
Hautfachärztin, Dipl.-Gesundheitsökonom oec.med.
Sehr geehrte Frau Dr. Fordran,
vielen Dank für Ihre Anfrage bei "abgeordnetenwatch.de".
Mit der Einführung des Gesundheitsfonds zum 01. Januar 2009 wurden die Finanzierungsstrukturen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf eine neu Grundlage gestellt.
Die Einführung des neuen Vergütungssystems verfolgt unter anderem das Ziel, die Honorierung der kassenärztlichen Versorgungsleistungen zu verbesseren. Vor allem sollen mit dieser Reform die Ärzte in den neuen Bundesländern besser gestellt werden.
Allerdings häufen sich zurzeit die Bedenken von unterschiedlichen Arztgruppen, dass es zu erheblichen Honoraverlusten, durch das neue Abrechnungssystem kommen soll.
Ich möchte darauf hinweisen, dass die KV Sachsen 120 Millionen Euro für das Jahr 2009 zusätzlich vom Bund erhalten hat. Dieses Geld ist ausschließlich für die Sicherstellung der Honorierung von Kassenärzten vorgesehen. Sollte es in Ihrer Praxis zu überproportionalen Honorarverlusten kommen, so bitte ich Sie, sich direkt an Ihre KV Sachsen zu wenden.
Für ein Gesamtbild der Honorierung Ihrer Leistungen reicht es allerdings nicht aus, auf die Vergütungshöhe einzelner, ausgewählter Leistungen hinzuweisen. Vielmehr müssen Sie Ihre Gesamtabrechnung am Ende des Quartals betrachten, da viele Leistungen im neuen Vergütungssystem außerhalb des Regelleistungsvolumen vergütet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Müller