Frage an Detlef Müller von Steffen B. bezüglich Innere Sicherheit
Hallo Herr Müller,
wie wird beim EPass verhindert, das über den RFID Chip meine Daten an dritte weitergegeben werden?
Immerhin ermöglicht dieser Chip ein exaktes Bewegungsprofil zu erstellen. Auch zu Werbezwecken.
Gruß Steffen Brosche
Sehr geehrter Herr Brosche,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der elektronische Identitätsnachweis (eID), auf den sich Ihre Frage bezieht, wird serienmäßig auf jedem Personalausweis vorbereitet sein. Ab dem Einführungsstichtag 1. November 2010 können die Ausweise neuen Typs (auch vor Ablauf des bisherigen Personalausweises) beantragt werden. Sie können dann entscheiden, ob die eID-Funktion eingeschaltet wird, zusätzlich kann auch später eine elektronische Signatur nachgeladen werden.
Somit eröffnet sich damit eine breite Palette von Anwendungsmöglichkeiten. Das virtuelle Rathaus beispielsweise wird weitere Online-Dienste anbieten können. Auch Online-Shopping, Online-Banking und Querschnittsthemen wie Jugendschutz und Suchtprävention im Internet sowie der Altersnachweis an Automaten werden von den neuen Ausweisfunktionen profitieren.
Um Missbrauch beim neuen elektronischen Personalausweis auszuschließen, müssen zukünftige Anbieter, die den Personalausweis als vertrauenswürdige Infrastruktur in ihre Dienste einbinden wollen, vorher bei einer staatlichen Stelle ein Berechtigungszertifikat beantragen. Nur mit diesem Zertifikat darf er personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Alter) aus dem Ausweis-Chip online erfragen. Für den Ausweisinhaber wird diese Berechtigung am Bildschirm sichtbar sein. Er kann dann seinen Ausweis auf ein Lesegerät am PC legen, seine Ausweis-PIN eingeben und somit der Übermittlung seiner Daten im Internet zustimmen. Dank des gegenseitigen Identitätsnachweises können also beide Partner einer Online-Transaktion der Identität ihres Gegenübers sicher sein.
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Müller, MdB