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Detlef Müller
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Frage von Uwe K. •

Frage an Detlef Müller von Uwe K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Müller,

ich möchte Ihnen eine kurze Frage stellen, die sich mit einem klaren JA oder NEIN beatnworten lässt. Unsere Bundeskanzlerin hat am 20.06.08 in der FAZ ( http://www.faz.net/s/Rub0E9EEF84AC1E4A389A8DC6C23161FE44/Doc~EAC311F492CED4035A4B5DDC8A2F1BF67~ATpl~Ecommon~Scontent.html ) und heute, am 13.07.08, in der Bildzeitung ( http://www.bild.de/BILD/news/politik/2008/07/13/angela-merkel/interview-teil-2.html ) auf die Frage nach der Notwendigkeit von Energie-Sozialtarifen geantwortet, daß sie keine Notwendigkeit sehe, da Heizkosten und Stromrechnungen VOLL erstattet würden und deshalb wären sozial schwächere Gruppen von Energiepreiserhöhungen nicht betroffen. Für Heizkosten mag das zutreffen, wenn auch nur in angemessenem Rahmen, und der wird vom Fallmanager willkürlich festgelegt, vor allem, wenn ein Mehrbedarf wegen Krankheit o.ä. besteht. Stromkosten werden jedoch aus der Hartz IV Regelleistung bestritten und eben nicht voll erstattet. Deshalb meine Frage, ist Ihnen bekannt, daß diese Aussage der Kanzlerin schlicht und egreifend unwahr ist?

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Krahmer

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Sehr geehrter Herr Krahmer,

um es kurz zu beantworten: Ja, Sie haben recht.

Während die Heizkosten übernommen werden, sind die Kosten für Strom,
Warmwasser oder Gas aus der Regelleistung zu bestreiten.

Mit freundlichen Grüßen

Detlef Müller, MdB

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