Frage an Detlef Müller von Helmut J. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Müller
Seit Wochen versuche ich schon eine Antwort zu bekommen.Leider ohne Erfolg. Wann und wo kann ich einen Antrag für die DDR Opferrente stellen.
Danke
M.f.G. Helmut Jurke
Sehr geehrter Herr Jurke,
die Zuständigkeit für die Gewährung der Opferente ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.
In der Regel ist die Behörde zuständig, in deren Geschäftsbereich die strafrechtliche Rehabilitierungsentscheidung ergangen ist (Sie müssen bereits rehabilitiert worden sein und die damit in Zusammenhang stehenden Unterlagen vorlegen können). In Sachsen werden die Anträge auf strafrechtliche Rehabilitierung also nur von den Rehabilitierungskammern in den Landgerichten Chemnitz, Leipzig und Dresden bearbeitet.
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Müller, MdB