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Detlef Müller
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Frage von Werner M. •

Frage an Detlef Müller von Werner M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Müller,

die Sinnfälligkeit der Rente mit 67 Jahren möchte ich gar nicht erst diskutieren.
Das Minimum vor einer gesetzlichen Regelung wäre aber eine gleichartige Festlegung, daß auf Pensionen für Beamte und Gleichgestellte aber auch für Politiker ebenfalls erst mit 67 Jahren ein Anspruch besteht.
Warum geht der mit seinen Pensionen bereits stark privilegierte öffentliche Dienst nicht mit gutem Beispiel voran, wenn dem Volk ein derartiger Einschnitt als notwendig erklärt werden soll?

MfG W. Mewes

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Sehr geehrter Herr Mewes,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die mich über „abgeordnetenwatch.de“ erreicht hat.

Das (geplante) neue Renteneintrittsalter von 67 Jahren trägt der gestiegenen Lebenserwartung und damit dem längeren Rentenbezug Rechnung. So ist die Rentenbezugsdauer in den letzten 40 Jahren im Durchschnitt um rund 7 Jahre auf nunmehr 17 Jahre gestiegen. Und es ist davon auszugehen, dass die Lebenserwartung bis zum Jahr 2030 bei 65-jährigen Männern und bei 65-jährigen Frauen um weitere 2,8 Jahre anwachsen wird.

Würden wir jetzt nicht handeln, müssten die Berufstätigen für den einzelnen Rentner immer längere Rentenbezugszeiten erwirtschaften. Hinzu kommt die ebenfalls demographisch bedingte Verschiebung im Verhältnis von Beitragszahlern und Rentnern. Während das Verhältnis der 65-Jährigen und Älteren zu den 20- bis 65-Jährigen im Jahr 2005 noch ca. 1 zu 3 betrug, wird es im Jahr 2020 voraussichtlich bei 1 zu 2 liegen. Unvertretbar hohe Beitragssätze für die Berufstätigen (20 % und mehr) würden auch verfassungsrechtlich Bedenken hervorrufen (Verhältnis Einzahlung zu Rentenanspruch).

So ist eine moderate und schrittweise Anhebung der Lebensarbeitszeit also auch ein Gebot der Fairness gegenüber den aktiven Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Zu Ihrer Frage der Gleichbehandlung für Beamte:

Es ist davon auszugehen, dass das Renteneintrittsalter auch für Beamte auf 67 Jahre angehoben wird. Von einer Neuregelung kann noch im Laufe dieses Jahres im Zuge der Veränderungen des Beamtenrechtes ausgegangen werden. Natürlich würde ich mich auch als Abgeordneter keiner Neuregelung verweigern, weil ich Ihre Argumentation nachvollziehen kann.

Darüber hinaus gibt es derzeit auch in unserer Fraktion die Diskussion über eine Erwerbstätigenversicherung. Dies wäre ein Vorschlag, das Rentenversicherungssystem auf eine breitere und gerechtere Basis zu stellen. Die verschiedenen Varianten werden auch in der SPD breit diskutiert. Ich unterstütze generell die Idee der Erwerbstätigenversicherung, die beinhaltet, auch Beamte und Selbständige mit in die Rentenversicherung einzubeziehen. Über die Ausgestaltung einer Erwerbtätigenversicherung gibt es aber noch viele zu debattierende Punkte, die zum einen rechtlicher Natur sind, zum anderen aber auch konkrete Fragen betreffen, inwiefern etwa Vermögenseinkünfte mit einbezogen werden sollten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Detlef Müller, MdB

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