Frage an Detlef Müller von Matthias B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Müller,
in Kürze folgt der nächste Feiertag, der Buß- und Bettag.
Dieser ist seit 1995 nur in Sachsen ein Feiertag auf Initiative der damaligen Entscheidungsträger.
Es handelt sich um einen christlichen (evangelischen) Feiertag. In Sachsen leben aber zu über 70 Prozent konfessionslose Bürger.
Dieser freie Tag kostet dem Arbeitnehmer ca. 0,5 Prozent seines Bruttoverdienstes. Rein rechnerisch ein hoher Preis für einen freien Tag.
Wie kann diese Unstimmigkeit von politischer Seite erklärt werden?
Weshalb wird dieser Tag nicht abgeschafft. Es ist doch auch wirtschaftlich sinnvoller, an diesem Tag zu arbeiten. Wer gern den Tag frei möchte, kann dazu auch Urlaub nehmen.
Kann zur Abschaffung auch ein Volksentscheid in Sachsen erfolgen?
Diese Frage stellte ich bereits dem CDU Vertreter, erhielt am 07.11.2017 dazu aber keine konkrete Antwort auf die Frage zu einer möglichen Abschaffung.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ganz ehrlich, ich bin da emotionslos: Tatsächlich hätte ich wenige Probleme damit, wenn ein christlicher Feiertag in einem Bundesland abgeschafft wird, in dem die weit überwiegende Mehrheit der Bevölkerung seit Jahrzehnten keinerlei Berührung zur christlichen Religion mehr hat.
Bitte erlauben Sie mir aber eine Spitze und einen Einwand. Zunächst der Einwand: Ich finde nicht, dass Feiertage primär an den Kosten gemessen werden sollten. Man kann nicht alles im Leben nur nach finanziellen Aspekten bewerten. Hauptgedanke der Feiertage ist ja nicht die Befreiung von der Arbeitspflicht, sondern der dahinterliegende Gedanke der Besinnung.
Und jetzt die Spitze: Sachsen ist ja nicht nur das Stamm- und Herzland der Reformation, sondern mittlerweile auch von AfD und PEGIDA. Aus denselben Gründen, die Sie geschildert haben, möchte ich es nicht mehr hören, dass irgendein Vertreter, irgendeine Vertreterin dieser Partei sich auf christliches Erbe oder christliches Abendland beruft. Wenn unchristlich, dann aber bitte auch konsequent und mit Ansage.
Und zu ihrer Frage, ob zur Abschaffung auch ein Volksentscheid in Sachsen erfolgen kann: Meines Erachtens ja, im Wege der Art. 71 ff. der Sächsischen Verfassung.
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Müller, MdB (Chemnitz)