Frage an Detlef Müller von Jürgen S. bezüglich Verkehr
Thema: Förderungen auf Landesebene bezügl. Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) .
Werter Herr Müller, als ehemaliger Einwohner einer Vogtlandgemeinde und Inhaber mehrerer Immo in dieser Region frage ich Sie hier, mit der Bitte, um eine Recherche in letztgenanntem Bereich. Da wir als Bürger der BRD die Ausgaben solidarisch mit schultern, sei es erlaubt, eine vermeintlich fehlgeleitete Förderung anzusprechen.
Auf dieser Pressemitteilung " http://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=5886&art_param=137 " ist eine Förderung in Mkn. benamt worden. Auf Nachfrage bei der LDS Sachsen in Chemnitz bezügl. der Stimmigkeit wurde ich zu einer Tasse Kaffee eingeladen. Die weitere Einsicht der Gesetzgebung unter anderem in " der Richtlinie des sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe GRW-Infra vom 05.April 2011 " setzte hier auch keine Berechtigung der Förderfähigkeit im Ausbau der Straße Marktgässchen voraus. Daher meine Frage, wieso werden Baumaßnahmen in Mkn. deren Hoheitsgebiet reine kommunale Bedürfnisse befriedet, ergo den geplanten Ausbau eines reinen Wohngebietes, durch das Land Sachsen mit den Mitteln des Bundes im Rahmen einer Förderung für die eigentlich ansässigen Gewerbe finanziert.
Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre Anfrage! Als Chemnitzer kenne ich die örtlichen Gegebenheiten in Markneukirchen leider nicht. Ich gehe aber davon aus, dass die benannte Straße "Marktgässchen" eine reine Ortsstraße ist -mithin in kommunaler Zuständigkeit. Auch der Ausbau reiner Ortsstraßen ist aber förderfähig. Dafür stehen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung. Der Ausbau nach "GRW Infra" ist sicherlich nicht allzu häufig, aber möglich und zulässig, wenn regionale Unternehmen von dem Ausbau einen Nutzen ziehen bzw. die regionale Wirtschaft dadurch gesichert bzw. gestärkt werden kann. Vielleicht sollten Sie dem Vorschlag der LD folgen und sich vom dortigen Bearbeiter informieren lassen. Sollte die Straße tatsächlich eine reine Erschließungsfunktion für ein Wohngebiet haben, wäre aus meiner Sicht die Maßnahme aus GRW-Infra- Mitteln nicht förderfähig.
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Müller