Frage an Detlef Müller von Ralf P. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Müller,
ich darf Ihnen heute zwei Fragen stellen, die sicher für viele Menschen in Chemnitz, aber auch im Bundesgebiet von hohem Interesse sind.
1.
Mit Freude habe ich gelesen, dass Sie im Aufsichtsrat unserer CVAG sitzen. Hierzu meine Frage: Ist es geplant, für ALGII Empfänger ein Sozialticket einzuführen? Wurde wenigstens schon mal darüber nachgedacht? Und wie ist Ihre persönliche Einstellung hierzu?
2.
Ich bin mehrere Jahre als Vorsitzender eines gemeinnützigen Vereins im Bereich Schuldnerberatung und Verbraucherinsolvenzverfahren tätig gewesen und weiß um die Ängste und Nöte der Armen in unserem Land.
Hierzu die konkrete Frage: Wann endlich kommt das sogenannte P-Konto? Dieses ist essentiell wichtig für alle Schuldner, deren Girokonto durch eine Kontopfändung "lahm gelegt" ist.
Schließlich wird das Mittel der Kontopfändung von den Gläubigern nur noch als Druckmittel verwendet, obwohl sie wissen, dass "dort nichts zu holen" ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Pohl
Sehr geehrter Herr Pohl,
vielen Dank für Ihre Anfragen bei „Abgeordnetenwatch.de“.
Zu Ihrer ersten Frage:
Zunächst einmal entscheidet über die Einführung eines sog. Sozialtickets oder anderer Tarife nicht der Vorstand der CVAG oder deren Aufsichtsrat. Alle tariflichen Angelegenheiten werden vom Verkehrsverbund Mittelsachsen (VMS), dem Zusammenschluss von 31 Verkehrsunternehmen der Region, beschlossen. Zum Thema selbst haben wir im Jahr 2008 bereits im Stadtrat Chemnitz einen entsprechenden Antrag (vorerst) abgelehnt. Hintergrund waren die Mehrkosten von 2,8 Mio Euro, die bei Einführung des Sozialtickets allein durch die Stadt Chemnitz zu tragen wären. Abzusehen war, dass auch die Landesdirektion (Regierungspräsidium) Chemnitz der Einführung eines Sozialtickets widersprechen würde, da die Stadt Chemnitz bei angespannter Haushaltlage sich zunächst auf die Pflichtaufgaben konzentrieren sollte. Auch sind in Chemnitz die Tarife des VMS/CVAG durchaus akzeptabel und bei weitem nicht überteuert. Die Preise für bereits angebotene Sozialtickets (z.B. Dortmund, Berlin) liegen nur geringfügig unter der „normalen“ Chemnitzer Abo-Monatskarte.
Trotzdem bleibt das Thema aktuell. Aus meiner Sicht sollte ein Sozialticket nicht auf die Bezieher von Arbeitslosengeld II begrenzt sein, sondern sich am Chemnitz-Pass orientieren. Es gibt in Chemnitz sehr viele Beschäftigte, deren Einkommen so gering ist, dass für sie die tägliche Fahrt von/zur Arbeit mit dem öffentlichen Nahverkehr ein großer Kostenfaktor ist. Hier wird sich der kommende Stadtrat erneut eine Meinung bilden und dann im Gesamtgefüge des VMS eine Entscheidung getroffen werden.
Zur zweiten Frage:
Am 23.04.2009 hat der Bundestag in Berlin beschlossen, das Pfändungsschutzkonto einzuführen. Das P - Konto gewährt jedem Inhaber eines Bankkontos in Deutschland, einen Freibetrag von 985,15 Euro pro Monat, welcher nicht gepfändet werden kann und garantiert somit das Existenzminimum auf diesem Konto.
Das Gesetz ist verabschiedet und tritt am zwölften Monat nach Verkündung in Kraft. Somit kann dieser neue Schutz ab Mai 2010 von jedem Bundesbürger in Anspruch genommen werden.
Im Anhang finden Sie das dazu gehörende Dokument.
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Müller, MdB