Sehr geehrter Herr Sonne, widerspricht eine Einführung der pauschalen Beihilfe für Beamte nicht dem Grundgesetz, da hier nicht alle gleich behandelt werden? Ich für meinen Teil, bereits seit 8 Jahren
als Lehrerin tätig, würde mich dann gezwungen sehen, mein Recht gerichtlich einzuklagen. Sehr schade, dass NRW so wenig für seine Beamten tut im Vergleich zu vielen anderen Bundesländern. Da denkt man darüber nach, abzuwandern ...
Mit freundlichen Grüßen
Jasmin O.
Sehr geehrte Frau O.
wie bereits in der Antwort bei Herrn S. erwähnt konnten wir als ersten Schritt leider nur eine einmalige Wahlmöglichkeit für neue Beamtinnen und Beamten im Koalitionsvertrag durchsetzen. Gleichwohl werden wir uns zukünftig auch hier für eine möglichst umfassendere Lösung der Problematik einsetzen.
Um Ihre Frage beantwortet zu bekommen, ob die Einführung der Pauschalen Beihilfe gegen das Grundgesetz verstößt, empfehle ich Ihnen einen Fachjuristen anzufragen.
Herzliche Grüße
Sonne