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Dennis Sonne
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Frage von Isabell S. •

Wie ist der Stand bei der pauschalen Beihilfe?

Sehr geehrter Herr Sonne,

ich beginne dieses Jahr meinen Vorbereitungsdienst in NRW und werde aufgrund von geringfügigen, aber an der Zahl einigen Vorerkrankungen wahrscheinlich keine PKV finden, die mich umfänglich in einem guten Tarif versichern wird - eventuell werde ich sogar komplett abgelehnt -, weshalb mich die pauschale Beihilfe, die 2022 vereinbart wurde, interessiert.

Laut Koalitionsvertrag soll diese nur neuen Beamtinnen und Beamten zugute kommen (was ich gegenüber Bestandsbeamtinnen und -beamten benachteiligend finde) und da es nicht so scheint, als würde sie in den nächsten Wochen beschlossen und eingeführt werden, möchte ich zum einen den aktuellen Stand erfragen und zum anderen wissen, ob eine Einführung auch rückwirkend für die Anwärterinnen und Anwärter, sowie Beamtinnen und Beamten gelten würde, die ihren Dienst ein/zwei Jahre vor der Einführung begonnen haben und 'freiwillig' in der GKV verblieben sind.

Mit freundlichen Grüßen,

Isabell S.

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Liebe Frau S. 

Vielen Dank für Ihre Frage. Leider lässt sich noch nicht sagen wann und wie die pauschale Beihilfe bzw das Wahlrecht dazu engeführt wird. Ob dieser Anspruch auch rückwirkend genehmigt werden kann, ist aktuell auch noch unklar.Für Ihren Vorbereitungsdienst wünsche ich Ihnen alles Gute! 

Herzliche Grüße 

Dennis Sonne  

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