
(...) Auch, wenn Ihnen dies unrechtmäßig oder gar als „Selbstbedienung“ erscheint, so stellt die Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung letztendlich die Umsetzung einer seit bereits 1995 geltenden gesetzlichen Regelung dar. Ich persönlich, und das ist nicht maßlos und entspricht keiner unrechtmäßigen oder unmoralischen Bereicherung, empfinde die Orientierung an der Besoldungsgruppe R 6 als angemessen. Diese Entschädigung erhalten im Übrigen auch Landräte und Bürgermeister mittelgroßer Städte, ganz abgesehen von Sparkassendirektoren oder anderen Arbeitnehmern in ähnlichen Positionen. (...)