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Daniela Ludwig
CSU
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Frage von Ulrich O. •

Frage an Daniela Ludwig von Ulrich O.

Sehr geehrte Frau Ludwig,

welche Einstellung hat Sie dazu bewogen, der Diätenerhöhung für Abgeordnete zuzustimmen?

Als Sozialkundelehrer bin ich mir bewusst, dass Abgeordnete ein enormes Arbeitspensum zu bewältigen haben, somit scheint eine Diätenanpassung auf das Niveau eines Bundesrichters per se nicht falsch.

Allerdings sind gleich mehrere Aspekte kritisch zu hinterfragen:

- Viele Abgeordnete erhöhen ihr Gehalt durch nebenberufliche Tätigkeiten - dies ist einem Bundesrichter kaum möglich. Wie stehen Sie zu Nebeneinkünften bzw. gehen Sie selbst weiteren Tätigkeiten nach? Empfinden Sie unter diesen Gesichtspunkten eine Diätenerhöhung als gerecht?

- Bundesrichter als hochrangige Beamte unterliegen strikten Regelungen zur Bestechung - Sie und Ihre Fraktionsmitglieder haben soeben ein bestenfalls als wirkungslos zu bezeichnendes Gesetz gegen die Beamtenbestechung durchgewunken. Wie kann ich meinen Schülern erklären, dass Sie zwar die gleichen (und noch mehr) Rechte (Diäten, Spesenpauschale und Tagesgeld) wie Bundesrichter, nicht aber deren Pflichten (Neutralitätspflicht) haben?

- Wie regelmäßig nehmen Sie an Bundestagsdebatten teil? Wie kann ich meinen Schülern erklären, dass Abgeordnete (nun allgemein gesprochen) zwar 100% ihrer Diäten ausbezahlt bekommen, aber nicht notgedrungen Ihrer Hauptaufgabe (der Gesetzgebung) im Parlament nachkommen müssen? Noch provokanter gefragt: Wieso sollen Millionen von Steuerzahlern tatsächlich zur Arbeit erscheinen?

- Wie bewerten Sie als Juristin die Abkehr der großen Koalition vom Diätenurteil von 1975, in dem das Verfassungsgericht beschloss, dass Diätenerhöhungen "vor den Augen der Öffentlichkeit" stattzufinden haben? Wie sehen Sie diese Forderung in dem neu geschaffenen Automatismus verwirklicht?

Vielen Dank für Ihre Antwort,

mit besten Grüßen,

Ulrich Oberender

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Oberender,

vielen Dank für Ihre Anfragen und das Interesse an den verschiedenen Politikbereichen.
Gerne möchte ich Ihnen zur den von Ihnen genannten Punkten eine ausführliche Antwort zukommen lassen und Ihnen unter anderem die die Gründe für das Abstimmungsverhalten der CSU-Landesgruppe bei der sog. „Genmais“-Abstimmung erläutern.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Bundestag einen Antrag gestellt, in dem sie die Bundesregierung auffordert, den Vorschlag der Kommission zur Zulassung des Anbaus der gentechnisch veränderten Maislinie 1507 abzulehnen. Diesen Antrag hat die Große Koalition am 30.01.2014 im Plenum des Deutschen Bundestages mit Unterstützung der CSU-Landesgruppe in namentlicher Abstimmung abgelehnt.
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN war unzureichend begründet und nicht zustimmungsfähig. Durch eine Zulassung von Mais 1507 würde es nicht zu der von den Grünen befürchteten Erhöhung von Glufosinatanwendungen kommen. Denn die Anwendung von glufosinathaltigen Pflanzenschutzmitteln in Mais ist in Deutschland seit November 2013 nicht mehr zugelassen. Das deutsche Gentechnikgesetz stellt einen sicheren Rahmen für den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen dar und legt strenge Haftungsregeln fest.
Die grundsätzliche Haltung der CSU zur grünen Gentechnik bleibt jedoch unverändert. Wir erkennen die Vorbehalte des Großteils der Bevölkerung gegenüber der grünen Gentechnik an. Das konnten wir auch im Koalitionsvertrag der Großen Koalition festschreiben. Schauanträge im Bundestag stellen ist das eine, politisches Handeln das andere. Durch konkretes Regierungshandeln der CSU ist Bayern gentechnikfrei. Es steht den Bundesländern, die Grün regiert werden, frei, unserem Beispiel zu folgen. Wir wollen keine Gentechnik auf den bayerischen Feldern. Diese Position steht im Einklang mit dem Willen unserer Wählerinnen und Wähler sowie der bayerischen Bäuerinnen und Bauern.
Wir streben nun eine Länderöffnungsklausel auf EU-Ebene an, ein Vorschlag der EU-Kommission für eine entsprechende Klausel liegt bereits vor. Eine solche Regelung würde den unterschiedlichen Positionen zur Gentechnik in den Mitgliedstaaten der EU am besten gerecht.
Es besteht daher kein Grund zur Sorge. Wer jetzt die Menschen verunsichert und so tut, als würde in Deutschland künftig nur noch Genmais angebaut, zeigt große Ahnungslosigkeit und sollte sich dringend sachkundig machen. Wir können die grundsätzliche Zulassung der Maislinie 1507 in Europa nicht verhindern. Dafür gibt es auf europäischer Ebene keine Mehrheit – ganz gleich, wie Deutschland sich positioniert. Nun steht an oberster Stelle diese opting-out Klausel zu erreichen.

Ein weiterer Punkt, den Sie rügen, ist die aktuelle Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung.
Auch, wenn Ihnen dies unrechtmäßig oder gar als „Selbstbedienung“ erscheint, so stellt die Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung letztendlich die Umsetzung einer seit bereits 1995 geltenden gesetzlichen Regelung dar. Ich persönlich, und das ist nicht maßlos und entspricht keiner unrechtmäßigen oder unmoralischen Bereicherung, empfinde die Orientierung an der Besoldungsgruppe R 6 als angemessen. Diese Entschädigung erhalten im Übrigen auch Landräte und Bürgermeister mittelgroßer Städte, ganz abgesehen von Sparkassendirektoren oder anderen Arbeitnehmern in ähnlichen Positionen.
Aufgrund der Tragweite der Entscheidungen, die im Bundestag getroffen werden und wegen der eheblichen Arbeitsbelastung an allen sieben Wochentagen in Berlin und im Wahlkreis sollten Bundestagsabgeordnete meiner Meinung nach finanziell nicht schlechter gestellt werden als diese Personengruppen.
Darüber hinaus möchte ich Sie auch darauf hinweisen, dass die Anpassung zur Erreichung der Besoldungsgruppe R 6 in Höhe von 10 Prozent eine einmalige Erhöhung darstellt. Die zukünftige Steigerung der Diäten wird sich nach der allgemeinen Lohnentwicklung in Deutschland richten.
Des weiteren bin ich der Auffassung, dass auch die Altersversorgung der Stellung eines Bundestagsabgeordneten entsprechen sollte.

Ihre dritte Anfrage handelte sich um die Abgeordnetenbestechung und deren Neuregelung.
1. Grundlage des Gesetzentwurfs sind die Empfehlungen einer unabhängigen Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts, die der Deutsche Bundestag Ende 2011 einvernehmlich eingesetzt hat. Auftrag der Kommission war es, Vorschläge für ein transparentes, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entsprechendes Verfahren für die Höhe der Abgeordnetenentschädigung und deren zukünftige Anpassung sowie für die Altersversorgung der Abgeordneten vorzulegen.

In ihren Empfehlungen rät die Kommission, die Höhe der Abgeordnetenentschädigung an der Besoldung von Richtern an obersten Bundesgerichten zu orientieren. Dies entspricht der bereits seit 1995 geltenden gesetzlichen Regelung. Die Tätigkeit eines Abgeordneten als Mitglied eines obersten Verfassungsorgans ist nach Auffassung der Kommission am ehesten mit einem Richter an einem obersten Gerichtshof des Bundes vergleichbar. Beide nehmen ihre Tätigkeit unabhängig wahr. Damit ist ein nachvollziehbarer und zuverlässiger Bezugsrahmen gefunden, der den Bürgerinnen und Bürgern eine bessere Orientierung bietet als z. B. die große Bandbreite der Bezüge von freiberuflich Tätigen, Geschäftsführern und Vorständen. Mit dieser Orientierungsgröße erhalten Abgeordnete eine Entschädigung wie Landräte und Bürgermeister mittelgroßer Städte. Dies entspricht der Größe eines Wahlkreises, der etwa 250 000 Einwohner umfasst.
Die Abgeordnetenbezüge haben bisher die von der Kommission genannte Bezugsgröße nie erreicht, da die Abgeordneten des Deutschen Bundestages im Lichte der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet haben. So gab es beispielsweise in den Jahren 2003 bis 2007 und 2009 bis 2011 keine Anhebung. Gegenwärtig beträgt die Differenz zwischen der Abgeordnetenentschädigung und der Besoldung von Richtern an obersten Bundesgerichten ca. 830 Euro.
Die Aufwendungen für die Abgeordnetenentschädigung betrugen für 2013 ca. 59 Millionen Euro - das sind umgerechnet etwas mehr als 70 Cent pro Einwohner. Sowohl diese vertretbare Pro-Kopf-Belastung als auch die Zurückhaltung in der Entwicklung der Bezüge blieben in der öffentlichen Diskussion allerdings weitgehend unbeachtet.

2. Die Abgeordnetenentschädigung soll zum 1. Juli 2014 um 415 Euro auf 8667 Euro und zum 1. Januar 2015 um weitere 415 Euro auf dann 9082 Euro angehoben werden. Damit wird die Orientierungsgröße achtzehn Jahre seit Bestehen der gesetzlichen Regelung erreicht.
Ab dem 1. Juli 2016 soll die Abgeordnetenentschädigung entsprechend der Erhöhung des Nominallohnindexes des Statistischen Bundesamtes jährlich angehoben werden. Dieser Index erfasst die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste aller abhängig Beschäftigten im Bundesgebiet. Damit ist sichergestellt, dass die Abgeordneten an der durchschnittlichen - positiven wie negativen - Einkommensentwicklung teilhaben. Zukünftige Erhöhungen der Abgeordnetenentschädigung werden damit auf das von der Kommission vorgeschlagene Verfahren umgestellt.
3. Die Alters- und die Hinterbliebenenversorgung für die Abgeordneten und ihre Familien ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls Bestandteil des Anspruchs auf eine angemessene Entschädigung nach dem Grundgesetz. Die Kommission war der Auffassung, dass es zur Sicherung der Unabhängigkeit der Abgeordneten und ihrer wirtschaftlichen Existenz auch ein hinreichend ausgestattetes Alterssicherungssystem geben müsse. Sie hält die Höhe des geltenden Versorgungsniveaus für angemessen und verfassungskonform.

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages erhalten eine öffentlich-rechtliche Altersversorgung. Dieses Modell wurde gewählt, weil es die auch die für andere öffentliche Ämter in der Bundesrepublik ebenfalls eingeführte Versorgungsform ist.
Seit dem 01. Januar 2008 beträgt der Steigerungssatz der zu versteuernden Altersentschädigung nach einem Jahr der Mitgliedschaft 2,5% der Abgeordnetenentschädigung. Das maximal zu erreichende Versorgungsniveau wird zukünftig abgesenkt und beträgt dann 65 Prozent der Abgeordnetenentschädigung. Damit wird der Überlegung Rechnung getragen, dass die Altersentschädigung eine lückenfüllende Teilversorgung für die Zeit der Mitgliedschaft im Parlament ist. Die Zugehörigkeit zum Deutschen Bundestag stellt nur einen Teil des Berufslebens der Abgeordneten dar. Der Höchstsatz wird nach 26-jähriger Mitgliedschaft im Bundestag erreicht. Eine so lange Zugehörigkeit zum Bundestag ist die Ausnahme. Vierzig Prozent der Abgeordneten scheiden bereits nach zwei Wahlperioden wieder aus dem Bundestag aus.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist sich ihrer Verantwortung hinsichtlich der Höhe und der Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung gegenüber der Öffentlichkeit bewusst. Andererseits sollte dem Mandatsträger, der sich für eine zeitlich begrenzte Übernahme politischer und gesellschaftlicher Verantwortung entscheidet, ebenso wie anderen Berufsgruppen auch das Recht auf eine angemessene Anpassung seiner Entschädigung zuerkannt werden.
Ich finde es gut, dass Sie sich politisch und gesellschaftlich interessieren und stehe Ihnen auch gerne weiterhin als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Vorerst hoffe ich, dass ich Ihnen zumindest in einigen Punkten eine zufriedenstellende Antwort geben konnte.
Mit freundlichen Grüßen

Daniela Ludwig, MdB

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