Frage an Daniela Ludwig von Toni B. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Ludwig,
leider haben Sie meine Frage zum Thema Palmöl vom 22.10.2013 wohl falsch interpretiert, mir gings nicht um die Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion, sondern darum, dass es keinen Sinn macht, Palmöl dem Dieselkraftstoff beizumischen, weil sich dadurch der Gesamtausstoß an CO2 erhöht, da die Umwandlung von Urwäldern in Palmölplantagen ganz viel CO2 freisetzt!
(z.B. Stichwort Brandrodung, Kohlebrände etc.)
Nun gibt es neue Meldungen dazu:
Während die EU und Mitgliedsstaaten über den so genannten Biosprit ringen, schafft der halbstaatliche italienische Energiekonzern Eni Fakten. Eni baut bei Venedig eine riesige Raffinerie für die Produktion von Biodiesel aus Palmöl um.
„Die Raffinerie in Marghera wird umgerüstet, um Biodiesel-Kraftstoff der neuen Generation zu produzieren", erklärt Enis Forschungsdirektor James Rispoli gegenüber der italienischen Presse. „Der biologische Rohstoff wird Palmöl sein, das per Schiff aus Indonesien und Malaysia kommt." Damit sei Eni in der Lage, die europäischen Vorschriften zu erfüllen. Diese verlangen, dass bis 2020 der Anteil erneuerbarer Energien im Kraftstoff 10 Prozent betrage.
100 Millionen Euro will der Konzern in den Umbau seiner Erdölraffinerie im Hafen von Maghera bei Venedig investieren. 2015 soll die Anlage mit einer Produktionskapazität von einer halbe Million Tonnen Biodiesel fertig sein. Eni ist in über 90 Ländern tätig. Allein in Europa betreibt der Konzern 6.384 Agip-Tankstellen, davon über 400 in Deutschland, 290 in Österreich und 295 in der Schweiz.
1,9 Millionen Tonnen Palmöl wurden dem Dieselkraftstoff im vergangenen Jahr bereits EU-weit beigemischt, die dazu benötigten Palmölplantagen nehmen 700.000 Hektar in Beschlag!
Sind denn diese Palmöl-Beimischungen in der von Ihnen genannten Biokraftstoffnachhaltigkeitsverordung toleriert?
Vielen Dank für die Antwort!
mit freundlichen Grüssen
Toni Bauer
Sehr geehrter Herr Bauer,
vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage zum Thema Palmöl.
Die zur Umsetzung der EU Richtlinie 2009/28 erlassenen Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung und Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung schreiben vor, dass seit der Ernte 2010 nur noch Biomasse, die nachweislich nachhaltig hergestellt wurde, für Biokraftstoffe und Biostrom eingesetzt werden darf. Beide Verordnungen gelten sowohl für Biomasse aus Deutschland als auch aus anderen Ländern, wenn eine Anrechnung auf die Biokraftstoffquote, eine steuerliche Ermäßigung oder Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Deutschland erfolgen soll.
Nach den Nachhaltigkeitsverordnungen muss die Biomasse mindestens ein Treibhausgasminderungspotenzial von 35% aufweisen. Dies betrifft in erster Linie die Produktion von Raps-, Soja- oder Palmöl. So darf in Zukunft grundsätzlich keine Biomasse, die von Flächen mit einem hohen Naturschutzwert, wie zum Beispiel Urwälder, Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand, wie er in Feuchtgebieten anzutreffen ist, oder Torfmooren stammt, eingesetzt werden. Damit Biokraftstoff als nachhaltig hergestellt eingestuft werden kann, muss sie nach der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung unter Einbeziehung der gesamten Herstellungs- und Lieferkette im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen in einem ersten Schritt mindestens ein Drittel (35%) an Treibhausgasen einsparen. Dieser Wert wird ab 2017 auf 50% heraufgestuft. Ferner dürfen keine schützenswerten Flächen umgebrochen oder abgeholzt werden.
Die komplette Anbau-, und Liefer- und Herstellungskette wird durch unabhängige Zertifizierungssysteme- und stellen überwacht und kontrolliert. Diese Stellen werden von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) anerkannt.
Aufgrund der klaren Kriterien und Kontrolle wird sichergestellt, dass das verwendete Palmöl auf nachhaltige Weise gewonnen wird. Sofern die Kriterien erfüllt werden, ist Palmölbeimischung nach der Biokraftstoffnachhaltigkeits-Verordnung erlaubt.
Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen,
MdB Daniela Ludwig