
(...) die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme zum Bundesratsentwurf darauf verwiesen, dass der Schutz von Personen, die aufgrund menschenverachtender, rassistischer oder fremdenfeindlicher Motive Opfer von Gewalt werden, bereits durch das Strafgesetzbuch in seiner jetzigen Form ausreichend gewährleistet sei. (...)