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Daniela Ludwig
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Frage von Hermann H. •

Frage an Daniela Ludwig von Hermann H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Raab,

langsam drängt sich mir die Frage auf, für was die BaFin eingentlich da ist. Wäre es nicht Aufgabe der BaFin gewesen, derartige Luftblasen im Finanzwesen zu stoppen oder zu untersagen?

Hochachtungsvoll
Hergt Hermann

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Hergt,

Aufgrund der derzeitigen Lage hat der Deutsche Bundestag am 14. Februar 2008 das Aufsichtsstrukturmodernisierungsgesetz in Zweiter und Dritter Lesung verabschiedet.

Mit dem Gesetz wird die erste Stufe der Neuorganisation der BaFin umgesetzt, so dass künftig effizienter und transparenter gearbeitet werden kann. Diese Reform war sogar schon im Koalitionsvertrag 2005 als Ziel formuliert worden.

Konkret bedeutet das:

Das bisherige Präsidialsystem der BaFin mit einem alleinverantwortlichen Präsidenten wird durch eine kollegiale Führungsstruktur ersetzt. Künftig wird die BaFin durch ein Direktorium geleitet, das sich aus dem Präsidenten sowie vier Exekutivdirektoren zusammensetzt. Damit das neue Direktorium baldmöglichst seine Arbeit aufnehmen kann, sollten diese Regelungen zügig in Kraft gesetzt werden.

Die jetzt angedachten Änderungen in der Führungsstruktur dürften die Verantwortungsträger der BaFin stärken. Zugleich wird ein Beitrag für eine effiziente Aufsicht geleistet.

In einer zweiten Stufe sollen eine Modernisierung der materiellen Bankenaufsicht und soweit erforderlich weitere organisatorische Maßnahmen erfolgen. In diesem Zusammenhang sollen die jüngsten Entwicklungen an den Finanzmärkten wie die Hypothekenkrise einer kritischen Durchsicht unterzogen und daraus Konsequenzen für das Gesetzgebungsverfahren gezogen werden. Die Union begrüßt dieses Vorgehen und hält es angesichts der Bedeutung des deutschen Finanzmarktes für angemessen.

Darüber hinaus wird neben den Exekutivdirektoren für Banken-, Versicherungs- und Wertpapieraufsicht der auch säulenübergreifend arbeitende Exekutivdirektor neben der Inneren Verwaltung die Zuständigkeit für Querschnittsaufgaben statt für Grundsatzfragen erhalten, um sein Aufgabengebiet besser von den übergreifenden Aufgaben des Präsidenten abzugrenzen. Unbeschadet der Berichtspflichten der Exekutivdirektoren über ihre eigenen Geschäftsbereiche gegenüber dem Verwaltungsrat wird klargestellt, dass auch der Präsident selbst berichtspflichtig über die Geschäftsführung der BaFin ist.

Die Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben sich inzwischen auf klarere Regeln für ihre Aufgabenverteilung bei der Bankenaufsicht geeinigt. Nach der Verständigungsformel soll die für die aufsichtsrechtlichen Maßnahmen wie Erteilung und Entzug von Banklizenzen oder die Abberufung von Geschäftsleitern zuständig sein. Die laufende Überwachung der Banken mit dem Schwerpunkt Sachverhaltsaufklärung und -bewertung soll im Zentrum der Bundesbank-Aufgaben bleiben. Damit ist der Weg für eine neue Aufsichtsrichtlinie frei, die die BaFin im Einvernehmen mit der Bundesbank erlassen wird, es fehlt derzeit allein das formale Einvernehmen des Vorstands der Bundesbank. Nach der neuen Aufsichtsrichtlinie bleibt die BaFin allein zuständig für aufsichtsrechtliche Maßnahmen. Sie entscheidet nach Abstimmung mit der Bundesbank auch über Auslegungsfragen der bankaufsichtlichen Regelungen.

Sie beurteilt zudem abschließend, ob Institute den Anforderungen hinsichtlich ihrer Ausstattung mit Eigenkapital beziehungsweise ihres Risikomanagements genügten. Dabei solle sich die BaFin an Regeln, Erkenntnissen und Bewertungen orientieren, die die Bundesbank im Rahmen ihrer laufenden Überwachungstätigkeit gewonnen hat.

Kernaufgabe der Bundesbank bei der Bankenaufsicht bleibt entsprechend dem Kreditwesengesetz die laufende Überwachung der Kreditinstitute. Das gilt auch für sogenannte "systemisch relevante Kreditinstitute" sowie für Problembanken und die neu geschaffene Kategorie der aufsichtsintensiven Institute.

Das sogenannte routinemäßige Aufsichtsgespräch mit den Banken fällt in die Bundesbank-Zuständigkeit, genauso wie die bankgeschäftlichen Prüfungen an sich.

Wenn Sie noch weitere Fragen haben, so wenden Sie sich doch direkt an mich. Unter http://www.daniela-raab.de finden Sie alle nötigen Adressen und auch viele weitere nützliche Informationen.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Raab, MdB

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