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Daniela Ludwig
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Frage von Gernot B. •

Frage an Daniela Ludwig von Gernot B. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Raab,

als Mitglied des Rechtsausschusses bitte ich Sie um Auskunft, wie weit die längst fällige Reform der Kontenpfändung in der ZPO fortgeschritten ist. Als Rechtspfleger am Vollstreckungsgericht halte ich diese Reform für dringend notwendig.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Bothe,

das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes befindet sich noch in der Beratung, ist aber schon in der engeren Abstimmung.

Sie haben Recht, wenn Sie eine Änderung als dringend notwendig bezeichnen.

Der gegenwärtig geltende Kontopfändungsschutz umfasst nur diejenigen Teile des Kontoguthabens, die aus Arbeitseinkommen stammen. Daher sind für Kontoguthaben die für Arbeitseinkommen geltenden Pfändungsfreibeträge der Zivilprozessordnung maßgeblich.

Die Reform des Kontopfändungsschutzes will das Bankkonto als Objekt für den Zugriff von Gläubigern erhalten und gleichzeitig berechtigte Interessen des Schuldners effektiver schützen. Praxiserfahrungen haben gezeigt, dass die Pfändung der Guthaben von Girokonten nicht selten ein Anlass für Kreditinstitute ist, eine Girokontoverbindung zu kündigen.

Durch Einführung eines „Pfändungsschutzkontos“ soll ein einheitlicher Pfändungsschutz bis mindestens zur Höhe eines automatisch pfändungsfreien Sockelbetrags zur Sicherung des Lebensunterhalts eingeführt werden.

Werden typischerweise der Existenzsicherung dienende Einkünfte des Schuldners auf seinem Pfändungsschutzkonto gutgeschrieben, soll der Schuldner im Rahmen der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen die Geldgeschäfte des täglichen Lebens wie etwa Zahlung von Miete und Mietnebenkosten trotz Kontopfändung weiter vornehmen können.

Grundsätzlich begrüße ich das Vorhaben. Ein Missbrauch der neuen „Pfändungsschutzkonten“ und eine Beeinträchtigung des Gläubigerschutzes auf kaltem Wege müssen aber klar ausgeschlossen sein. Dies wird nun in Berichterstattergesprächen zwischen den Fraktionen geklärt.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Raab, MdB

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