Frage von Marion S. • 06.08.2021
Antwort von Daniela Ludwig CSU • 10.08.2021
Aus Ihrer Frage wird nicht klar, auf welche Behauptungen Sie sich beziehen und welchen Hintergrund Ihre Frage hat.
Aus Ihrer Frage wird nicht klar, auf welche Behauptungen Sie sich beziehen und welchen Hintergrund Ihre Frage hat.
Den Untersuchungsausschuss gibt es seit 2018. Es ist bereits der Zweite.
Die Empfehlung der Grenzwertkommission im Kontext des § 24a Abs. 2 StVG befindet sich in der Erstellung. Im September gibt es hierzu die nächste Abstimmungsrunde.
Wir können stolz sein, in einer solchen Gemeinschaft leben zu dürfen.
Auf welchen Straftatbestand der „gesundheitlichen Selbstschädigung“ im StGB bezieht sich Ihre Frage?
(...) das sehe ich nicht so. (...)