Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1994 entschieden, dass es ein „Recht auf Rausch“ nicht gäbe und die Strafvorschrift daher nicht verfassungswidrig sei.
Als Drogenbeauftragte teile ich die Ansicht, dass uns eine reine Verbotspolitik nicht weiter bringt. Eine Legalisierung zu Rauschzwecken wird es mit mir jedoch nicht geben.
Eine Legalisierung zu Rauschzwecken wird es daher mit mir nicht geben.
(...) Ich halte es für bedenklich, wenn die Praxis der Strafverfolgungsbehörden in manchen Ländern den Eindruck aufkommen lässt, der Besitz von Eigenbedarfsmengen Cannabis sei „erlaubt“. Sie erkundigen sich zudem danach, welche wissenschaftlichen Daten ich bereits ausgewertet hätte. (...)
(...) Grundsätzlich sind dies Fälle, in denen sich Menschen über bestehendes Recht hinweg gesetzt und sich gegenüber Lebewesen "unmenschlich" verhalten haben. Das kann ich in keinster Weise nachvollziehen und habe keinerlei Verständnis. (...)
(...) Der Besitz von Cannabis ist grundsätzlich verboten. In bestimmten Fällen, wenn es sich um eine geringe Menge handelt, eine Fremdgefährdung ausgeschlossen ist und kein öffentliches Interesse besteht, KANN von der Strafverfolgung abgesehen werden. (...)