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Daniela Ludwig
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Frage von Peter B. •

Frage an Daniela Ludwig von Peter B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Liebe Frau Ludwig,

nach Ihrem Besuch und dem anschließenden Gespräch mit DPoIG Bayern bin ich verwundert über das Ergebnis bzgl. einer Bundeseinheitlichen Regelung über die Cannabis Menge und anschließende Strafverfolgung. Der sonst so (welt)offene Freistaat möchte die eigene Cannabisgrenze Bundesweit vereinheitlichen und ist da recht kompromisslos. Was für ein Paukenschlag ;) Im Gegenzug wäre eine Verkleinerung der Maßkrüge auf Kölner Niveau doch nur fair, oder? Spaß beiseite!
Können Sie einmal die wesentlichen Unterschiede zur Drogenpolitik Ihrer Vorgängerin (die ja durchaus sehr umstritten war in der Bevölkerung) erläutern?
Planen Sie auch noch ein Treffen mit der DPoIG Berlin, die (ggf.) mehr Berührungspunkte mit der Thematik innehat oder klappt die Verständigung in Bayern einfach besser, weil man auf einer „Wellenlänge“ ist bei der Diskussion? Haben Sie bereits Länder Besucht, die schon eine Legalisierung durchgeführt haben und unabhängige empirische Daten vorlegen können?
Welche wissenschaftlichen unabhängigen Daten (Keine Polizei oder DHV) haben Sie bereits ausgewertet? Zusätzlich würde ich gern wissen, ob Ihr Wahlkreis bei Drogendelikten einen der vorderen, mittleren oder hinteren Plätzen belegt? Das sollten Sie als Abgeordnete des Wahlkreises und Bundesdrogenbeauftragte doch wissen, oder irre ich mich?
Ich würde mich wirklich über eine Antwort freuen, da Sie doch sehr sparsam umgehen mit Ihren Antworten auf Fragen im Bereich BTM. Vielen Dank!

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Brandt,

vielen Dank für Mail via Abgeordnetenwatch, in der Sie sich unter anderem danach erkundigen, wieso ich mich für eine Vereinheitlichung der sogenannten Eigenbedarfsgrenze bezogen auf § 31a Betäubungsmittelgesetz ausgesprochen habe.

Eine einheitliche Grenze, bis zu der von der Strafverfolgung abgesehen werden kann, würde zu mehr Rechtssicherheit im ganzen Land führen.

Ich halte es für bedenklich, wenn die Praxis der Strafverfolgungsbehörden in manchen Ländern den Eindruck aufkommen lässt, der Besitz von Eigenbedarfsmengen Cannabis sei „erlaubt“. Sie erkundigen sich zudem danach, welche wissenschaftlichen Daten ich bereits ausgewertet hätte. Ich kann Ihnen versichern, dass die Bundesregierung eine Vielzahl von Daten erheben lässt und auswertet. Selbstverständlich lege ich diese Daten meinem Handeln zugrunde.

Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig

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