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Daniela Ludwig
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Frage von Andreas S. •

Möchten Sie sich dafür einsetzen, die Zahl der nötigen Unterstützungsunterschriften für die vorgezogene Bundestagswahl 2025 als Ausgleich für die stark verkürzten Fristen zu senken?

Sehr geehrte Frau Ludwig,kleinere Parteien müssen bundesweit rund 30.000 Unterstützungsunterschriften sammeln, um überhaupt in allen Bundesländern zur Wahl antreten zu dürfen. Eigentlich wäre eine Einreichung bis zum 21.07.2025 möglich gewesen. Die Frist verkürzt sich bei einer vorgezogenen Neuwahl jedoch auf einen kleinen Bruchteil. Dadurch wird den kleineren Parteien die Teilnahme an einer demokratischen Wahl erschwert. Gibt es von Ihrer Seite aus Bestrebungen, die Zahl der nötigen Unterschriften entsprechend zu senken, wie es auch schon während der Corona-Pandemie 2021 der Fall war?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

eine verkürzte Frist für die Abgabe der benötigten Unterstützungsunterschriften zur Teilnahme an der Bundestagswahl 2025 wird sich aus der noch zu erlassenden Verordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat ergeben. Die entsprechende Verordnungsermächtigung findet sich in § 52 Abs. 3 Bundeswahlgesetz (BWG) und umfasst nur Fristen und Termine. Die Zahl der gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 BWG benötigten Unterschriften kann durch die Verordnung also nicht gesenkt werden. Erforderlich wäre somit - wie für die Bundestagswahl 2021 - eine kurzfristige Änderung des BWG. 

Eine solche Gesetzesänderung sehe ich derzeit nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Ludwig

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