Frage an Daniela Ludwig von Erich B. bezüglich Energie
Sehr geehrte Frau Ludwig, ich wende mich heute mit einer besonderen Frage an Sie:
Nach einem Zeitungsartikel müssen die Erben eines alten Hauses notwendige Sanierungen nach dem Gebäudeenergiegesetz z.B. für Dämmung, Heizung zwingend durchführen. Was ist, wenn es sich um einen Erben handelt, der zum Zeitpunkt des Erbfalls in dem Haus wohnt, nur eine geringe Erwerbsminderungsrente bezieht und die Finanzierungskosten für diese Maßnahmen nicht tragen kann? Muss der dann die Immobilie zwingend verkaufen? Der Erblasser konnten wegen seiner geringen Altersrente die nach dem Gebäudeenergiegesetz erforderlichen Maßnahmen nicht durchführen.
Gibt es für einen solchen Fall eine Sonderregelung?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Brockmann,
das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Es fasst das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einem Gesetz zusammen. Wie das bisherige Energieeinsparrecht für Gebäude enthält das neue GEG Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Das Gesetz findet bei der Sanierung von Gebäuden Anwendung. Mit dem Erbrecht hat es nichts zu tun.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig