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Frage von Samson Z. •

Sehr geehrte Frau Ludwig, warum bin ich nach dem SGB XIV schlechter gestellt als nach dem BVG? Warum kennen sich die Ämter nicht aus?

Sehr geehrte Frau Ludwig, Wie ich feststelle würde ich nach dem SGB XIV schlechter gestellt als nach dem BVG. Des Weiteren kennen sich die Ämter nicht richtig aus und können daher keine Aussagekräftige Beratung anbieten! Was kann der Gesetzgeber tun um hier Abhilfe zu schaffen.
Mit freundlichen Grüßen Z. .Samson

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Z.,

diesbezüglich darf ich auf die Antwort der Bundesregierung auf eine entsprechende Anfrage (20/10874) meiner Fraktion hinweisen und damit auch zeigen, dass wir an dem Thema dran sind:

https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1000360

Die Ablösung des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) durch das Soziale Entschädigungsrecht im SGB XIV (Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch) zum 1. Januar 2024 führt laut Bundesregierung nicht zu einem Verlust von Ansprüchen.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Ludwig

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