Frage an Daniela Ludwig von Gottfried K. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Raab,
mein Haus liegt im Außenbereich zu dem ein "öffentlicher Feld-u. Waldweg " führt (EIGENTÜMER des Weges ist die Gemeinde) den ich auf eigene Kosten wieder herrichten musste um zu meinem Haus fahren zu können (lt. Gemeinderatssitz. von 1927 !! ist der jeweilige Eigentümer für den Weg UNTERHALTSPFLICHTIG).
Allerdings ist er auch ein stark frequentierter und offiziell ausgewiesener Wanderweg.
Meine Sorge: wer haftet bei Unfall - prinzipiel und speziell jetzt im Winter, da die Gemeinde den Weg nicht räumt (angebl. nicht verpflichtet) - ich aber für meine Bedürfnisse schneeräumen muss, um mit dem Auto rauf- und runterzukommen (t.T.steile Stellen). Was ist, wenn in der ggf. glatten Autospur jemand ausrutscht ? Wer ist haftbar?
Von der Gemeinde hab ich seit 21.11.07 keine Antwort erhalten.
Also nochmal: Weg gehört der Gemeinde (Gesamtlänge des Weges ca. 400 m) - auch durch mein Grundstück (ca. 80 m) und ich bin für die Gesamtlänge unterhaltspflichtig, obwohl es ein offizieller Wanderweg ist.
Wie kann/soll/muss ich mich verhalten?
Für die Beantwortung meiner "Exclusivsituation" wär ich Ihnen sehr dankbar.
Frdl. Gruß G. Kurz
Sehr geehrter Herr Kurz,
vielen Dank für Ihre Frage bei Abgeordntetenwatch.
Sie sprechen ein sehr spezielles, lokales Thema an, das am besten in den Händen Ihres direkt gewählten Abgeordneten, dem Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Gerd Müller, aufgehoben ist.
Ich möchte Sie daher bitten, sich mit Ihrer Anfrage direkt mit dessen Büro hier in Berlin in Verbindung zu setzen. Die E-Mail Adresse lautet: gerd.mueller@bundestag.de
Ich habe dort bereits angekündigt, dass Sie sich melden werden und man hat mir versichert, dass man sich Ihrer Sache gerne annimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Raab, MdB