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Daniela Ludwig
CSU
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Frage von Christoph S. •

Frage an Daniela Ludwig von Christoph S. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Raab

Ich frag Sie das folgende, weil Sie im Justitzausschuss für die CSU sitzen und deswegen zuständig sind. Beim Thema Onlinedurchsuchungen will die SPD das Urteil des BVerfG abwarten. Kann es sein, dass die für so ein Urteil ganz schön lange brauchen? Stimmt meine Erinnerung an das Gesetz über das BVerfG, dass die nur 6 Monate für ein jedes Urteil Zeit sich nehmen dürfen und ausnahmsweise nur mit 2/3-Mehrheit eine Verlängerung beschließen dürfen? Kann es sein, dass eigentlich wegen der hohen Arbeitsbelastung ein Dritter Senat nötig wäre?

Was sagen Sie zu meinem Eindruck , dass die meisten Prozesse viel zu lange dauern? [Z.B. Mannesmann-Manager ca 1Jahr pro Instanz] Was halten Sie davon, durch die Einstellung zusätzlicher Richter und durch Elektronische Verfahren (E-Akte) sowie Sammelklagen eine deutliche Verkürzung herbeizuführen?
Kann es sein, dass die Mehrkosten teils durch höhere Gerichtsgebühren, teils durch volkswirtschaftliche Vorteile einer schnellen Justiz wieder ausgegleichen werden können?

pace e bene
C.S.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Strebel,

vielen Dank für Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch.

Entgegen Ihrer Erinnerung, können Sie auf den Internetseiten des Bundesverfassungsgerichts nachlesen, dass es keine Frist gibt, innerhalb der das BVerfG ein Verfahren abschließen muss.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/gb2006/A-IV-3.html#

In der graphischen Darstellung kann man sehen, wie lange im Durchschnitt die Verfahren zu Verfassungsbeschwerden zwischen 1995 und 2006 gedauert haben.

Auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz findet sich zum Thema „Fristen“ u.a. auch folgende interessante Aufstellung über Zahlen und Fakten zur Dauer der gerichtlichen Verfahren in den unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten:

„Zivilgerichte
Bei den Zivilgerichten dauern Verfahren in der Eingangsinstanz (bundes)durchschnittlich zwar nur 4,4 Monate (Amtsgerichte) bzw. 7,1 Monate (Landgerichte). Die durchschnittliche Verfahrensdauer in den Ländern zeigt aber deutliche Abweichungen sowohl nach oben als auch nach unten. Bei den Amtsgerichten liegt die Spannweite zwischen 3,7 und 5,8 Monaten, bei den Landgerichten zwischen 5,3 und 9,8 Monaten. Fast 11 % der Prozesse vor den Landgerichten dauern im Übrigen mehr als 12 Monate und 4,7 % mehr als 24 Monate.

Verwaltungsgerichte
Erstinstanzliche Verfahren vor den Verwaltungsgerichten dauern im Bundesdurchschnitt 15,3 Monate. Diesem Bundesdurchschnitt stehen in den Ländern deutlich andere Zahlen gegenüber. Die kürzeste durchschnittliche Verfahrensdauer pro Land beträgt 3,9 Monate, die längste durchschnittliche Verfahrensdauer in einem Land 25,7 Monate. Fast 12 % der Verfahren dauern im Übrigen mehr als 24 Monate, über 10 % mehr als 36 Monate. Ähnlich Unterschiede zeigen sich bei der Verfahrensdauer vor den Oberverwaltungsgerichten als Eingangsinstanz. Hier beträgt die Durchschnittsdauer in Bezug auf das ganze Bundesgebiet 19,7 Monate. Der kürzeste Länderwert liegt demgegenüber bei 6,9 Monaten, der längste bei 46,2 Monaten. Mehr als 12 % der erstinstanzlichen Verfahren vor den Oberverwaltungsgerichten dauern länger als 24 Monate, 19 % mehr als 36 Monate.

Finanzgerichte
Die Finanzgerichte brauchen durchschnittlich 17,4 Monate für ein erstinstanzliches Verfahren. In einem Bundesland reichen aber durchschnittlich 8,2 Monate, während die Bürgerinnen und Bürger in einem anderen Bundesland mit durchschnittlich 21,7 Monaten rechnen müssen. Fast 13 % der Verfahren dauern hier länger als 24 Monate, über 15 % länger als 36 Monate.“

Wenn Sie weiteres Interesse an ähnlichen „rechtlichen“ statistischen Daten haben, so können Sie diese hier finden: http://www.bmj.bund.de/enid/54b8fa67fba5025e31ee2ec55a52abb7,0/Service/Statistiken_41.html

Was Ihre Frage zu meinem persönlichen Eindruck hinsichtlich der Dauer einiger Prozesse betrifft, so kann ich nur sagen, dass ich unsere Justiz für äußerst fähig und qualitativ hochwertig halte. Sicherlich benötigen bestimmte Fälle einen erhöhten Mehraufwand, da zum Teil erheblich mehr Unterlagen geprüft und Zeugen gehört werden müssen, etc. Daher wird auch weiterhin gelegentlich mit einer längeren Verfahrensdauer zu rechnen sein.

Informationstechnologien werden sicherlich in Zukunft weiter ausgebaut, sofern die Technik sicher und praxisgerecht ist. Bei allen Bundesgerichten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz (Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof und Bundespatentgericht) sowie beim Deutschen Patent- und Markenamt ist der elektronische Rechtsverkehr jedoch mittlerweile schon üblich geworden.

Die Einstellung weiterer Richter würde sicherlich auch meinen Wünschen entsprechen, wird aber durch die aktuelle Haushaltslage leider nicht möglich sein.

In der Hoffnung Ihnen weitergeholfen zu haben, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen

Daniela Raab, MdB

Ps.: Sollten Sie noch weitere Frage haben, so wenden Sie sich doch direkt an mich. Die nötigen Kontaktdaten finden Sie auf meiner Homepage: www.daniela-raab.de

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