Frage an Daniela Ludwig von Franz P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Kann ein Mitgliedsstaat der EU wegen Verstoß gegen die Kopenhagener Kriterien, zB. Menschenrechtsverletzungen, aus der Gemeinschaft ausgeschlossen werden? Wie wäre das Procedere?
Herzlichen Dank
Sehr geehrter Herr Pletzenauer,
mangels Rechtsgrundlage ist der Ausschluss eines Mitgliedsstaates aus der EU nicht möglich. Die Gemeinschaftsverträge der EU enthalten keine Bestimmungen über den Ausschluss eines Mitgliedsstaates. Zudem ergibt sich aus der Rechtsprechung des EuGH und der dem Gemeinschaftsvertrag zugrunde liegenden Gesamtauffassung, dass es den Mitgliedstaaten verboten ist, sich selbst ihr Recht zu schaffen.
Am nächsten kommt man dem Ausschlussszenario mit den Artikeln 6 und 7 des Amsterdamer Vertrages. In ihnen wird die Aussetzung der Geltung der Gemeinschaftsverträge gegenüber dem betreffenden Mitgliedsstaat beschrieben. Nach Art. 6 sind allen Mitgliedern die Grundsätze der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit gemeinsam.
Art. 7 sieht die Möglichkeit vor, Mitgliedstaaten gewisse Rechte zu entziehen - bis hin zum Stimmrecht im Rat. Dies setzt jedoch die beharrliche, schwerwiegende und langanhaltende Verletzung der in Art. 6 genannten Prinzipien voraus. In jedem Fall aber muss das Europäische Parlament den Sanktionen zustimmen.
( http://www.europa-digital.de/aktuell/fdw/ausschluss.shtml )
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Raab, MdB