
(...) Sollte tatsächlich eine verstärkte Feinstaubbelastung vorliegen, müssen schnellstmöglich biologische Untersuchungen gemacht und ein Gesetz erlassen werden, welches regelt, dass keine Pflanzen angebaut werden, die zum verzehr gedacht sind sondern nur noch Nutzpflanzen, falls die jewaligen Landwirte diesen Schutzstreifen weiter bebauen wollen. Leider ist es nicht so einfach so etwas wie die Gehölzzonen von Landesebene aus auf Bundesebene durchzusetzen. (...)