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Daniel Köbler
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Frage von Alfons H. •

Frage an Daniel Köbler von Alfons H. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Köbler

Es ist ja unstrittig, dass Schadstoffe bis zu mehreren hundert Metern auf die Flächen entlang von Autobahnen eingetragen werden.

Im Fachbericht U45-M111 stellt die Landesanstalt für Umwelt BW (LUBW) die Emissionen des Verkehrs an der Autobahn A5 dar.

Auch verkehrsinitiative.de untersuchte z.B. Feinstaubbelastungen entlang der A643 bis 200 m

Bei Fahrten auf Autobahnen, insbesondere hier in der Pfalz fällt auf, dass die landwirtschaftlichen Nutzflächen mit Salat- und Gemüseanbau bis unmittelbar an die Autobahnen herangeführt werden. An manchen Streckenbereichen sind wenigstens noch Gehölzzonen als Staubfilter erkennbar.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Landwirte ihre direkt an der Autobahn angebauten Produkte selbst verzehren.

Zum Schutz der übrigen Verbraucher fände ich es daher sinnvoll, dass bei parallel zu Autobahnen angelegten landwirtschaftlichen Nutzflächen eine Gehölzzone und anschließend ein z.B. 150 m breiter Schutzstreifen mit „nicht zum Verzehr“ geeigneten Pflanzen angebaut würde, z.B. Miscanthus, www.miscanthus.de Die Pflanze ist sowohl energetisch als auch stofflich nutzbar.

Eine Ausgleichsprämie, welche die Differenz zwischen Nahrungsmittel und nicht zum Verzehr geeigneter Pflanzen ausgleicht, wäre ja sicherlich machbar, ähnlich wie bei Stilllegungsflächen.

Sehen Sie die Problematik ähnlich wie ich und falls ja, welche Möglichkeiten sehen Sie bei zukünftiger Mitwirkung in der Landesregierung
a) den Bund von der Anlegung der Gehölzzonen entlang der Autobahn zu überzeugen,
b) seitens der Landesregierung die Anlegung der Schutzstreifen auf den Äckern zu verwirklichen?

Mit freundlichen Grüßen

Alfons Houben, Landau

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Sehr geehrter Herr Houben

Ich erkenne die Problematik und Stimme auch mit Ihnen überein. Entlang der Autobahnen und Schnellstraßen müssen Messungen durchgefürht werden. Die Belastung durch Feinstaub muss flächendeckend und nicht nur punktuell gemessen werden, gerade da, wo Lebensmittel angebaut werden. Denn auf die Sauberkeit der Lebensmittel und den Schutz des Verbrauchers legen wir sehr großen Wert.

Sollte tatsächlich eine verstärkte Feinstaubbelastung vorliegen, müssen schnellstmöglich biologische Untersuchungen gemacht und ein Gesetz erlassen werden, welches regelt, dass keine Pflanzen angebaut werden, die zum verzehr gedacht sind sondern nur noch Nutzpflanzen, falls die jewaligen Landwirte diesen Schutzstreifen weiter bebauen wollen. Leider ist es nicht so einfach so etwas wie die Gehölzzonen von Landesebene aus auf Bundesebene durchzusetzen.

Aber wir sprechen uns im Landesverband klar für die Anlegung solcher Zonen entlang der Autobahnen und auch Schnellstraßen aus. Auch in einer zukünftigen Landesregierung werden wir uns weiterhin dafür aussprechen.

Die Anlegung solcher Schutzstreifen ist auch in unserem Bundesverband beschlossen und sprechen uns auch auf Bundesebene dafür aus.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Köbler

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