Wieso sind keine kleinen Single-Gemeinschaftswaschmaschinen im Mehrparteienmietshaus Pflicht, wenn dort Singlewohnungen vorhanden sind?
Es stehen ausschließlich die großen normalen Waschmaschinen für die Mieter zur Verfügung im Keller/Waschraum mit Münzeinwurf; jeder der Mieter einer Single-Wohnung ist gezwungen, Wasser und Energie zu verschwenden, da keine kleine Miniwaschmaschinen aufgestellt wurden, obwohl die Mehrzahl der Wohnungen Single-Wohnungen sind (unter 50 qm)...

Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, die den Einbau von Gemeinschaftswaschmaschinen in Wohnanlagen vorschreiben. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft.
Nicht alle Mieterinnen und Mieter haben die gleichen Bedürfnisse, jedoch bleibt die Festlegung auf eine gemeinsame Lösung für alle die praktikabelste Herangehensweise.
Zeitgemäße Waschmaschinen sind mit Technologien ausgestattet, die den Wasser- und Energieverbrauch an die Wäschemenge anpassen.