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Daniel Föst
FDP
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Frage von Gero G. •

Mieteinnahmen steuerfrei stellen und die Grunderwerbsteuer abschaffen?

Sehr geehrter Herr Föst, das könnte klappen. 100% Antwortrate bei Abgeordnetenwatch und auch noch Experte für meine Frage. Also da wir es ja in diesem Land momentan mit einem Mangel an Wohnraum zu tun haben, könnte man doch einen Anreiz schaffen und Mieteinnahmen steuerfrei stellen. Zumindest die für Wohnraum mit günstigen Quadratmeter Preisen. Die Grunderwerbsteuer könnte man drastisch reduzieren um mehr Bewegung in den Immobilienmarkt zu bringen. So das mehr verkauft und gekauft wird. So ist es eventuell auch einfacher, Wohneigentum zu begründen. Was denken Sie? Beste Grüße, G. G.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für die erste Abgeordnetenwatchfrage im Jahr 2023, die ich Ihnen gerne als liberaler Baupolitiker beantworte. Für mich ist klar, dass wir in Deutschland einen vielfältigen Mietmarkt brauchen vor allem mit vielen Kleinvermieterinnen und Kleinvermietern. Wir müssen dafür dankbar sein, dass nicht wenige Vermieterinnen und Vermieter ihre Immobilien insbesondere in den Ballungszentren, weit unterhalb des erzielbaren Marktwertes vermieten. Bereits jetzt können Vermieterinnen und Vermieter vor der Steuer laufende Kosten, Schuldzinsen und Abschreibungen abziehen. Bei günstig vermieteten Wohnungen gibt es allerdings das Problem, dass diese steuerlich eher benachteiligt werden. Liegt der Mietpreis unter 50 Prozent der ortsüblichen Mieten, können Werbungskosten für die Wohnung nur anteilig abgesetzt werden. Das betrifft zum Beispiel Kosten für Renovierungen. So regelt es das Einkommensteuergesetz. Das ist in meinen Augen aber widersinnig, wenn wir auf der einen Seite Milliarden in die Wohnraumförderung pumpen, aber auf der anderen Seite denjenigen, der es freiwillig tun würde steuerlich schlechter stellen, weil er dann die Kosten für Instandhaltung nicht von der Steuer absetzen kann. Sie haben völlig recht, dass aus diesen Grund billige Mieten vorteilhafter für die Vermieterinnen und Vermieter werden sollten. Aber ich nehme Ihre Idee gerne einmal mit. 

Das Thema der Grunderwerbssteuer steht bei uns bereits auf der Agenda. Im Koalitionsvertrag steht: Wir wollen den Ländern eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer z. B. durch einen Freibetrag ermöglichen, um den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums zu erleichtern. Zur Gegenfinanzierung nutzen wir das Schließen von steuerlichen Schlupflöchern beim Immobilienerwerb von Konzernen (Seite 92). Im FDP-Wahlprogramm haben wir in einem ersten Aufschlag daher einen Freibetrag von 500.000 EUR für den Erwerb der ersten selbstgenutzten Immobilie gefordert, um eine Trendwende zur Eigentümernation einzuleiten.

Allerdings handelt es sich bei der Grunderwerbssteuer um eine reine Ländersteuer, weshalb hier der Bund eng mit den einzelnen Ländern zusammenarbeiten muss, um fehlende Steuereinnahmen zu kompensieren. Die Landtagsfraktion in meinem Heimatland Bayern hat in ihren neuesten Positionspapier „Bezahlbares Wohnen sicherstellen und Wohneigentum ermöglichen“ auch die bayerische Regierung aufgefordert, Grunderwerbsteuer für erste, selbstgenutzte Wohnung abschaffen. Der Bund wird dafür die Voraussetzungen schaffen. Wie Sie bereits erwähnen erleichtern wir dadurch den Menschen, ihren Traum vom eigenen Haus oder der eigenen Wohnung zu verwirklichen und zugleich für das Alter vorzusorgen.

Vielen Dank für den wertvollen Input. Ihren Vorschlag und Ihre Anmerkungen nehme ich gerne für meine parlamentarische Arbeit auf.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Föst

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