(...) mit der Türkei, Marokko, Tunesien und Jugoslawien (Abkommen gelten für die Nachfolgestaaten fort) geschlossen. Aufgrund dieser Sozialversicherungsabkommen können im Ausland wohnende Familienangehörige von Versicherten deutscher Krankenkassen in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert sein. (...)
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