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Frage von Wulf K. •

Frage an Daniel Bahr von Wulf K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Bahr,

in Ihrer Antwort vom 11.08.2010 auf die Fragen von Herrn Jakob Pfeiffer vom 10.07.2010 antworten Sie so wie ich es immer wieder erlebe: "zunächst einmal:" und dann kommt ein Schwall von nichtssagenden inhaltsleeren Worthülsen und Sprechblasen, ohne auch nur im geringsten auf die gestellten Fragen einzugehen.

Erst später erfolgt in einem kleinen zweieinhalb Zeiler eine unbefriedigende Antwort: die Versorgungsbezüge/Betriebsrenten sind von den Reformplänen nicht berührt (was immer das heißen mag). Und dann, wie von Politikern üblich, der Hinweis auf die Vorgänger-Regierung, die sei an allem schuld!

Nun habe ich aber auch noch eine Frage an Sie und erwarte eine kurze, präzise und aussagekräftige Antwort ohne Worthülsen und Sprechblasen: Bis zu welchem Prozentsatz vom Brutto-Einkommen halten Sie die Ausgaben eines gesetzlich Versicherten für seine Gesundheitskosten für tragbar- 10%, 15%, 20% oder vielleicht auch 25% oder auch mehr?

Wie Sie wissen setzen sich diese Kosten aus den Beiträgen zur GKV, den Praxisgebühren, den Zuzahlungen zu den Medikamenten und Hilfsmitteln, der Bezahlung der verordneten aber nicht von der GKV übernommenen Medikamenten und Hilfsmitteln und den jetzt beschlossenen Zusatzbeiträgen - nach oben offen - zusammen.

Wo ist die Schmerzgrenze für Sie erreicht?

Mit freundlichen Grüßen
Wulf Kuschel

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Sehr geehrter Herr Kuschel,

demographischer Wandel und medizinisch-technischer Fortschritt führen fast unweigerlich zu steigenden Kosten im Gesundheitswesen. Die Menschen werden wesentlich älter als früher, und damit steigt der Behandlungsbedarf. Gleichzeitig sind heute Krankheiten behandelbar, für die noch vor wenigen Jahren keine Therapiemöglichkeit zur Verfügung stand. All dies ist nicht zum Nulltarif zu haben; dieser Realität müssen wir uns stellen. Mit steigenden Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigt zwangsläufig auch die Belastung der Versicherten.

Um Ihre Frage konkret zu beantworten:
Die Belastungsgrenze bei Zuzahlungen liegt derzeit bei zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Nach geltendem Recht können Krankenkassen von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag in Höhe von einem Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen bzw. acht Euro fordern. Ein Sozialausgleich war bisher nicht vorgesehen, er wird erst durch den Gesetzentwurf der neuen Bundesregierung eingeführt.

Aufgabe verantwortlicher Regierungspolitik ist es, den Kostenanstieg unter Kontrolle zu halten und die Mehrbelastungen so zu verteilen, dass zum einen auch künftig jeder Bürger dieses Landes Zugang zu einer hervorragenden Gesundheitsversorgung hat. Zum anderen müssen wir darauf achten, dass steigende Gesundheitsausgaben nicht mehr automatisch den Arbeitsmarkt belasten und damit wiederum die Beitragsbasis der Sozialversicherung schmälern. Beides hat die Bundesregierung mit den kürzlich vorgelegten Gesetzentwürfen zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes und zur Reform der Finanzierung der GKV in Angriff genommen; weitere Schritte werden folgen.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Bahr