Werteunion beschließt Parteigründung. Denkt das Innenministerium über ein Parteiverbot nach? Vielen Dank für ihre Antwort.
Maaßen erhält Mandat : Werteunion beschließt Parteigründung
Aktualisiert am 20.01.2024-17:10
Hier der ganze Artikel:
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/werteunion-beschliesst-parteigruendung-19462809.html
Sehr geehrter Herr R.,
haben Sie vielen Dank für die Zusendung eines weiteren Artikels zur Kommentierung.
In einer Ihrer vorhergehenden Frage zu einem Verbot einer anderen, rechtspopulistischen Partei hatte ich ausgeführt, dass für ein Parteienverbot hohe Hürden genommen werden müssen, die sich einmal aus dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und dem Parteienprivileg nach Art. 21 GG ergeben.
Zudem kann ein Parteiverbot nur nach einer Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht verboten werden. Keine andere Institution kann in der Bundesrepublik ein Parteienverbot aussprechen – auch nicht das Bundesministerium des Innern und für Heimat. Sollten sich bei einer Partei Anhaltspunkte und Verdachtsmomente ergeben, die darauf hindeuten, dass sie an der Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung arbeiten, kann das Bundesamt für Verfassungsschutz ebenso wie die Landesverfassungsschutzämter die Partei und deren Mitglieder beobachten lassen. In den jährlich erscheinenden Verfassungsschutzberichten geben sie dann eine Gefahreneinschätzung zu den jeweiligen Beobachtungsfällen. In welchem rechtlichen Rahmen sich Beobachtung und mögliche Verbotsverfahren bewegen, hat der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages in zwei Ausarbeitungen dargestellt. Diese finden Sie unter den folgenden Links:
und
Mir liegen derzeit keine Informationen darüber vor, ob und inwieweit das Bundesamt für Verfassungsschutz einen Beobachtungsfall sieht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Dagmar Schmidt, MdB