
(...) Wenn man Änderungen der Rechtsstellung von Vätern nicht ehelicher Kinder wünscht, müssen solche grundlegenden Änderungen im Vorfeld sorgfältig geprüft werden. Die Spielräume auf europäischer Ebene sind dabei allerdings begrenzt, denn Familienrecht liegt zurzeit noch in der Kompetenz der Mitgliedstaaten, so dass wir Mitglieder des Europäischen Parlaments keine Gesetzgebung dazu in Gang setzen können. (...)