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Dagmar Roth-Behrendt
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Frage von Dietrich Dr. W. •

Frage an Dagmar Roth-Behrendt von Dietrich Dr. W. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrte Frau Roth-Behrendt,

Die Frage der Verschärfung des § 108 e StGB (Abgeordnetenbestechung) ist bis heute ungelöst. In engem Zusammenhang dazu steht die im Jahr 2003 von der Bundesregierung unterzeichnete UN-Konvention gegen Korruption, die ebenso wie die seit nunmehr neun (9!) Jahren unterzeichnete Antikorruptionskonvention des Europarates durch das Parlament nicht ratifiziert wurde. Deutschland erfüllt diese internationalen Vorgaben seit Jahren nicht und wird damit seiner Verantwortung als führende Wirtschaftsmacht nicht gerecht. Von 140 Signatarstaaten haben 100 die UN-Konvention ratifiziert, darunter Frankreich, Großbritannien,Schweden, Südafrika, USA, China und Rußland. Was unternehmen Sie um die Ratifizierung dieser Konventionen und damit auch die Änderung des o.g. Gesetzes voranzutreiben?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dr. Warning,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie sprechen mit Ihrer Frage einen wichtigen Punkt im Kampf gegen Korruption an, der allerdings in erster Linie auf nationalstaatlicher Ebene entschieden und bearbeitet werden muß. Im Falle der bisher nicht erfolgten Ratifizierung der UN-Konvention durch die Bundesrepublik Deutschland sind also Bundesregierung und Bundestag am Zuge.

Nach meinen Informationen hat die Bundesregierung im Oktober 2007 dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dessen Umsetzung die Anforderungen der Konvention mit einer Ausnahme erfüllt wären. Dieser Gesetzesentwurf liegt allerdings zurzeit beim Deutschen Bundestag.

Diese o. g. Ausnahme betrifft den von Ihnen angesprochenen § 108e StGB. Das Parlament hat sich vorbehalten, zu diesem Teil einen eigenen Gesetzentwurf einzubringen und den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf mit dem Entwurf zu § 108e gemeinsam zu verabschieden, um so alle Anforderungen der von der Bundesregierung unterzeichneten Konvention zu erfüllen. Eine Überarbeitung des § 108e StGB über die Regelungen zum Kauf und Verkauf von Stimmen hinaus ist - wie Sie richtig feststellen - notwendig. Diese Notwendigkeit wird auch vom Deutschen Bundestag gesehen.

Die Regierungskoalitionen CDU/CSU und SPD können sich allem Anschein nach jedoch nicht auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf einigen, was die enorme Verzögerung erklärt. 2005 hatten die damaligen Regierungsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen eine Einigung erzielt, die aber durch die vorgezogenen Bundestagswahlen nicht mehr eingebracht werden konnte.

Ich halte Ihr Anliegen und die Ratifizierung für sehr wichtig. Ich vertraue allerdings meinen Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag, daß Sie möglichst zeitnah eine Einigung erzielen können, um die Anforderungen der UN-Konvention zu erfüllen.

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar Roth-Behrendt