Frage an Corinna Rüffer von Martin T. bezüglich Petitionen
Hafer- und Sojamilch wird mit dem Normalsteuersatz besteuert, aber Kuhmilch mit dem ermäßigten Steuersatz. In Pet 2-17-08-6120-048685 wurde eine steuerliche Gleichstellung abelehnt, weil "nicht sichergestellt werden kann, dass eine Senkung der Steuerlast tatsächlich und auf Dauer über niedrigere Preise an den Verbraucher weitergegeben wird".
Wie ist Ihre Position zu diesem Thema?
Sehr geehrter Herr Thomas,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Steuerbefreiungen und auch die Voraussetzungen für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes im Umsatzsteuerrecht sind sehr komplex und undurchsichtig. Der Katalog der Leistungen, die zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes führen, ist mittlerweile sehr alt und sieht aus diesem Grunde neue Produktarten, die es damals noch nicht gab gar nicht vor.
Auch wenn wir grundsätzlich weniger Ausnahmen von der Regelbesteuerung wollen und somit eine einfachere Anwendung und mehr Transparenz wollen, wollen wir bei Lebensmitteln einen ermäßigten Steuersatz. Im Sinne einer umsatzsteuerlichen Gleichbehandlung von Lebensmitteln sollte dieser grundsätzlich für alle Lebensmittel gleich hoch sein. Somit unterstützen wir auch die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Soja-, Hafer- und Reismilch.
Freundliche Grüße
Corinna Rüffer MdB