Sehr geehrter Herr Baumgartner,
(...) Im Jahr 2006 verteilte sich das Umsatzsteueraufkommen auf Bund, Länder und Gemeinden im Verhältnis 53% (Bund) zu 44,9% (Länder) zu 2,1% (Gemeinden). Aufgrund der Steuersatzerhöhung (und der Weiterleitung des Gegenwerts eines Prozentpunktes der Erhöhung an die Bundesagentur für Arbeit durch den Bund) ist im Jahr 2007 davon auszugehen, dass der Bund 54,4%, die Länder 43,6% und die Gemeinden 2,0% des Umsatzsteueraufkommens erhalten. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Mail. Meinen bisherigen, nachlesbaren Ausführungen zur Reform des Unterhaltsrechts habe ich nichts hinzuzufügen. (...)
Sehr geehrter Herr Sadewasser,
(...) Damit ist die jetzige gesetzliche Regelung verfassungswidrig. Diese Auffassung konnten wir in den Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner gegenüber dem ursprünglichen Entwurf des Bundesjustizministeriums durchsetzen, der diese verfassungswidrige Ungleichbehandlung zwischen Geschiedenen und nichtehelichen Elternteilen noch vorsah. Insofern kann ich Ihren Hinweis, "einfach den Gesetzentwurf von Rot/Grün anzunehmen" nicht nachvollziehen. (...)
(...) So einfach ist die Sachlage beim neuen Unterhaltsrecht aber nicht. Ein so schwieriges, für viele Menschen so weit reichendes und so kontrovers diskutiertes Gesetzeswerk wie das neue Unterhaltsrecht kann in der politischen Auseinandersetzung nicht einfach „übers Knie gebrochen“ werden. Es ist in meinen Augen deshalb ein klassisches Beispiel für beste demokratische Gepflogenheiten, wenn berechtigter Meinungsstreit entsprechend kontrovers diskutiert wird – auch öffentlich. (...)