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Clemens Binninger
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Frage von Ulrich M. •

Frage an Clemens Binninger von Ulrich M. bezüglich Familie

Guten Tag,
ich verfolge nun schon seit einiger Zeit die Reform des Unterhaltsrechts. Bisher sollte die Reform am 01.07.2007 einsetzen. Davor war die Rede vom 01.04.2007. Mittlerweile scheint das ganze wieder völlig offen. Aus meiner Sicht ein Trauerspiel.
Warum tut sich die deutsche Politik und insbesondere die CDU/CSU so schwer mit einer Reform des Unterhaltsrechtes. Im europäischen Ausland gibt es gute Beispiele wie der nacheheliche Unterhalt geregelt werden kann (Frankreich/Schweden). Zufällig auch die Länder mit höheren Geburtenquoten als die BRD.
Wann ist nach ihrer Einschätzung mit einer Umsetzung zu rechnen.
Danke

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Motteler,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Gestatten Sie mir den Hinweis, dass Sie mich auch direkt per Mail unter clemens.binninger@bundestag.de erreichen können. Informationen über meine Arbeit finden Sie auf meiner Homepage ( www.clemens-binninger.de ). Dort finden Sie auch meine übrigen Kontaktdaten.

Nun aber zu Ihrer eigentlichen Frage. Ich kann in gewisser Weise nachvollziehen, dass Ihnen die aktuelle Debatte um eine Reform des Unterhaltsrechts teilweise unverständlich erscheint; wünschenswert wäre ein zügig umgesetztes, von breitem Konsens getragenes Gesetz. So einfach ist die Sachlage beim neuen Unterhaltsrecht aber nicht. Ein so schwieriges, für viele Menschen so weit reichendes und so kontrovers diskutiertes Gesetzeswerk wie das neue Unterhaltsrecht kann in der politischen Auseinandersetzung nicht einfach „übers Knie gebrochen“ werden. Es ist in meinen Augen deshalb ein klassisches Beispiel für beste demokratische Gepflogenheiten, wenn berechtigter Meinungsstreit entsprechend kontrovers diskutiert wird – auch öffentlich. Von einem „Trauerspiel“ würde ich deshalb nicht reden.

Ich bin mir aber sicher, dass am Ende dieser Auseinandersetzung ein neues Unterhaltsrecht steht, das sowohl den Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes entspricht, als auch modern ist und die berechtigten Interessen aller Beteiligten widerspiegelt. Grundlage der Reform, das möchte ich an dieser Stelle betonen, kann aber nicht ausschließlich die Praxis in einigen Nachbarländern sein. Ausschlaggebend sind die Vorgaben die das Bundesverfassungsgericht der Politik gemacht hat. Die Karlsruher Richter erklärten erst kürzlich die Regelung für verfassungswidrig, dass Geschiedene für die Betreuung ihrer Kinder mindestens bis zu deren achtem Lebensjahr Unterhalt vom Vater beanspruchen können, unverheiratete Mütter aber schon nach drei Jahren wieder arbeiten müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger MdB