Frage an Clemens Binninger von Andreas R. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Binninger,
leider kann ich aus ihrer Antwort an Herrn Ulrich Motteler nicht heraus lesen, wann sich ihre Fraktion zu einem verfassungskonformen Unterhaltsrecht durchringen kann. Wie wollen sie die Rangverhältnisse beim Betreuungsunterhalt gestalten, nachdem das Verfassungsgericht ihre letzten Änderungen zum orginal Entwurf, für nicht verfassungskonform erklärt hat?
Ich sehe es auch als Trauerspiel, das ihre Fraktion ein verfassungskonformen Gestzentwurf von der alten Bundesregierung kaputt geändert hat. Sie hätten im Übrigen, genügend Zeit gehabt, sich damit zu beschäftigen. Den Vorwurf die falschen Rechtsexperten (z.B. H.Geis) mit diesen Themen zu beschäftigen, müssen sie sich in ihrer Fraktion schon gefallen lassen. Es wäre auch schön, wenn wir Bürger nicht immer nur Ausreden hören müssten. Stehen sie zu ihren Fehlern und ändern sie ihre Arbeitsweise. Dies meine ich aber nicht nur im Bezug auf ihre Fraktion. Um ihre Fraktion im Unterhaltsrecht nicht gänzlich inkompetent aussehen zu lassen, sollten sie den Urentwurf von SPD/Grüne einfach annehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Rudolph
Sehr geehrter Herr Rudolph,
vielen Dank für Ihre Mail. Meinen Ausführungen in der Antwortmail an Herrn Motteler habe ich eigentlich nichts hinzuzufügen. Auch stellen Sie mir keine neue Frage, sondern kommentieren das Thema noch einmal aus Ihrer Sicht.
Einige Ihrer Ausführungen will ich aber richtig stellen:
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Betreuungsunterhalt bestätigt die politische und verfassungsrechtliche Position der Union in den Verhandlungen zum Unterhaltsrecht: Bei der Festlegung der Unterhaltsdauer des betreuenden Elternteils müssen eheliche wie nichteheliche Kinder gleichgestellt werden. Damit ist die jetzige gesetzliche Regelung verfassungswidrig. Diese Auffassung konnten wir in den Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner gegenüber dem ursprünglichen Entwurf des Bundesjustizministeriums durchsetzen, der diese verfassungswidrige Ungleichbehandlung zwischen Geschiedenen und nichtehelichen Elternteilen noch vorsah. Insofern kann ich Ihren Hinweis, "einfach den Gesetzentwurf von Rot/Grün anzunehmen" nicht nachvollziehen. Vielmehr haben wir die Verabschiedung eines verfassungswidrigen Gesetzes verhindert.
Ich bitte um Verständnis, dass ich keinen Zeiptlan für die Umsetzung des Gesetzes angeben kann, bitte aber in dieser Frage auch um eine gewisse Fairness, da dies nicht allein in den Händen meiner Fraktion liegt, sondern eine Angelegenheit zwischen zwei Koalitionspartnern ist.
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger MdB