(...) Bei der sog. SED-Opferpension kommt es nur auf das Einkommen des Betroffenen an, insofern gibt es in Ihrem Falle keine Hartz-IV vergleichbaren Sonderregelungen. (...)
(...) Bei der Bedürftigkeitsprüfung bleiben, unabhängig vom Alter des Betroffenen, Renten wegen Alters oder vergleichbare Leistungen unberücksichtigt. Voraussetzung für die Antragstellung ist das Vorliegen einer Rehabilitierungsentscheidung eines deutschen Gerichtes oder einer Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes. (...)
(...) Sofern Sie eine Position von mir kritisieren möchten, müssen Sie sich schon die Mühe machen, konkret zu werden; dann nehme ich gerne dazu Stellung. Ihre zweite Frage möchte ich wie folgt beantworten: Als Bundestagsabgeordneter lasse ich mich ausschließlich von Fakten und guten Argumenten beeinflussen. (...)
(...) Nun aber zu Ihrer eigentlichen Frage: Auf Sozialleistungen (Sozialhilfe, ALG II etc.) soll die SED-Opferpension nicht angerechnet werden. Ebenso werden Renten und rentenähnliche Bezüge nicht angerechnet. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage. Wie auch schon bei der gleichen Anfrage von Herrn Jahn auf meiner "Abgeordnetenwatch-Seite" kann ich Ihnen leider zum heutigen Zeitpunkt noch keine Antwort auf die Frage geben, wo die vom Deutschen Bundestag beschlossene SED-Opferrente beantragt werden kann. Wenn der Bundesrat das Gesetz verabschiedet hat, sind die Bundesländer für diese Anträge zuständig. (...)
Sehr geehrter Herr Jahn,