Frage an Clemens Binninger von Norbert K. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Herr Binninger,
als Betroffener würde ich gern wissen, ob die Opferrente nun doch auch für Rentner zutrifft und wo ich einen entsprechenden Antrag stellen kann.
Danke im voraus und beste Grüße
N.Kieslich
Sehr geehrter Herr Kieslich,
wie schon einigen Fragestellern vor Ihnen möchte ich auch Sie bitten, sich in Fragen der SED-Opferpension an den in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zuständigen Fachexperten, meinen Kollegen Arnold Vaatz, zu wenden. Herr Vaatz MdB ist erreichbar unter arnold.vaatz@bundestag.de , Tel.: 030/227-51061, Fax: 030/227-56037.
Bei der Bedürftigkeitsprüfung bleiben, unabhängig vom Alter des Betroffenen, Renten wegen Alters oder vergleichbare Leistungen unberücksichtigt. Voraussetzung für die Antragstellung ist das Vorliegen einer Rehabilitierungsentscheidung eines deutschen Gerichtes oder einer Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes.
Zuständig für die Gewährung der Leistung sind die Landesjustizverwaltungen, in deren Geschäftsbereich die Rehabilitierungsentscheidung ergangen ist bzw. die von den Landesregierungen noch zu bestimmenden Stellen. Herr Vaatz bittet Sie vor diesem Hintergrund, dass Sie ihm eine Email mit Ihren Kontaktdaten zukommen lassen. Arnold Vaatz MdB wird Sie dann sofort unterrichten, wenn die Länder entschieden haben wo die Anträge zu stellen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger MdB