
(...) für den Bezug der "Rente wegen Alters" gibt es eine Altersgrenze. Derzeit liegt diese "Regelaltersgrenze" bei 65 Jahren. Wie viele Jahre ein Versicherter bis zu dieser Altersgrenze gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, ist nur für die Rentenhöhe bedeutsam, nicht (wenn die Mindestzeit erfüllt ist) für die Rentenberechtigung an sich. (...)