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Frage von Gero P. •

Frage an Claudia Winterstein von Gero P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Winterstein,

mit Sorge beobachte ich die derzeitige, hitzig geführte Debatte um so genannte "Killerspiele". Sorgenvoll deshalb, weil sie einseitig geführt wird und ein Verbot von "Killerspielen" als Allheilmittel gegen die angebliche sittliche Verwahrlosung der Jugend gepriesen wird. Mittlerweile geht es sogar darum, erwachsenen Menschen den Zugang zu diesen Spielen zu verwehren, Personen, die möglicherwiese bereits bei der Bundeswehr das Töten von Menschen mit echten Waffen simuliert und geübt haben - und an dieser Stelle gleitet die "Killerspiel"-Debatte endgültig ins Lächerliche ab.

Gewaltverherrlichende Spiele sind in Deutschland bereits jetzt verboten, eine Verschärfung der Rechtslage in diesen Fällen ergibt daher keinen Sinn. Dafür wird die Arbeit der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), vor allem aber der Spieler an sich polemisch von Menschen diffamiert, bei denen ich das Gefühl habe, dass der Blinde über Farben spricht, der Taube über Musikkonzerte, der Lahme über den Marathon. Das angebliche "Killerspiel" dient aus meiner Sicht als Sündenbock für die jahrzehntelangen Versäumnisse von Jugend-, Sozial- und Bildungspolitik.

Ich selbst bin 35 Jahre alt und spiele "Killerspiele" (also Spiele, in denen es lediglich auf das Töten von Gegnern ankommt, um Punkte zu erhalten) seit ich zehn oder zwölf Jahre alt bin.

Wie stehen Sie zu einem Verbot von Gewalt beinhaltenden Spielen, die per Alterskennzeichnung für bestimmte Altersgruppen - etwa ab 16 oder ab 18 Jahren - freigegeben sind?

Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Beste Grüße aus Ihrem Wahlkreis,
Gero Pflüger

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Pflüger,

Ein Verbot von Killerspielen ist aus meiner Sicht der falsche Weg. Ein Verbot würde nur dazu führen, dass die Spiele noch interessanter und verlockender werden.

Computerspiele sind für viele Kinder und Jugendliche heute selbstverständlicher Teil ihrer Freizeit. Ein Verbot von konkreten Spielen und für Computerspiele generell auszusprechen, obliegt letztlich selbstverständlich der Verantwortung der Erziehenden. Ein Verbot von staatlicher Seite auszusprechen, ist jedoch eine Maßnahme, die sehr tief in verschiedene Grundfreiheiten eingreift, unter anderem letztlich auch in die Freiheit von Eltern.
Es gibt letztlich auch keine abgesicherte Rechtfertigung für ein Verbot.

Dazu wäre ein wissenschaftlicher Nachweis über die Schädlichkeit von Computerspielen nötig, der aber (zur Zeit noch) nicht vorhanden ist. Es gibt keine Untersuchungen, die langfristige Auswirkungen des Computerspielens untersucht und Ergebnisse gebracht hätten, die ein Verbot rechtfertigen würden.

Hilfreicher als ein "staatliches Verbot" kann demgegenüber eine "staatliche Empfehlung" sein. Mit einer Empfehlung guter Spiele statt eines Verbots problematischer wird unerwünschte Werbung für eben diese problematischen Spiele verhindert. Empfehlungslisten sind echte und erwünschte "Werbung" für die gelisteten Spiele. Wenn die von der BuPP empfohlenen Spiele besser verkauft werden, besteht eine gute Chance, einen positiven Einfluss auf den Markt der Unterhaltungssoftware auszuüben.

Mit freundlichen Grüßen
Claudia Winterstein