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Claudia Tausend
SPD
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Frage von Meike L. •

Werden Sie sich bitte in den kommenden Gesetzgebungsverfahren zum Aufenthaltsrecht dafür einsetzen, dass ein Anspruch auf Geschwisternachzug eingeführt wird?!

Sehr geehrte Frau Tausend,

wie kann es sein, dass bei geflüchteten Kindern, die ohne Eltern in Deutschland ankommen und als Flüchtlinge anerkannt werden, zwar ihre Eltern nachziehen dürfen, aber ihre Geschwister in der Regel nicht mitkommen dürfen. Familien bleiben dadurch über Jahre getrennt. Insbesondere berührt mich, dass für geflüchtete Kinder, deren Eltern gestorben sind, die Chancen, ihre Geschwister wiederzusehen, besonders schlecht sind. Das ist unnötig grausam!

Meine Frage an Sie ist: Werden Sie sich in den kommenden Gesetzgebungsverfahren zum Aufenthaltsrecht dafür einsetzen, dass ein Anspruch auf Geschwisternachzug eingeführt wird?

Hierüber würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
M. L.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau L.,

 

wir haben bei den Verhandlungen zum Koalitionsvertrag mit unseren Koalitionspartnern vereinbart, den Familiennachzug zu erleichtern. Im Koalitionsvertrag heißt es:  "Wir werden die Familienzusammenführung zu subsidiär Geschützten mit den GFK-Flüchtlingen gleichstellen." Für Die SPD bleibt es bei diesem Ziel. Wir müssen nun mit unseren Koalitionspartnern zu einem gemeinsamen Vorgehen kommen.

 

Der Familiennachzug wird aber nicht nur durch die rechtliche Lage erschwert, sondern auch durch die Überlastung der Behörden durch die Vielzahl an Anträgen. Beim letzten Flüchtlingsgipfel wurde deshalb eine zusätzliche Milliarde Euro für die schnellere Digitalisierung der Ämter an die Länder freigemacht.

 

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Tausend, MdB

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