Wann wir die Altersvorsorge endlich umfassend neu geregelt?
In der heutigen Zeit steht die AV meiner Ansicht nach in Konkurrenz mit anderen Anlageformen. Es z.B. interessant zu wissen, dass Veräußerungsgewinne bei Grundstücken und Immobilien nach 10 Jahren Haltefrist steuerfrei sind, während die bAV/pAV in der Auszahlungphase voll versteuert werden muss. Meiner Auffassung nach hat hier der Gesetzgeber Möglichkeiten geschaffen, die insbesondere von Vermögenden zur Steuervermeidung genutzt werden, während die Altersvorsorge breiter Massen trotz des regelmäßigen Absenken der Rentenniveaus bei Vorsorge (pAV/bAV) kaum entlastet werden.
Bei den gesetzlichen Regelungen zu Lebensversicherungen kann ein nicht voreingenommener Beobachter zum Schluss kommen, dass der Gesetzgeber oft die Interessen der Versicherungswirtschaft (und deren Eigentümern und Aktionären) im Blick hat und die Belange der Versicherten zweitrangig sind. Dies ist z.B. an der Neuregelung der Überschußbeteiligung durch das Lebensversicherungsreformgesetz von 2014 zu sehen.
Sehr geehrter Herr. P.,
neben einer Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge (u.a. durch die Öffnung für weitere, renditestärkere Anlageformen) haben wir mit unseren Koalitionspartnern vereinbart, das System der privaten Altersvorsorge grundlegend zu reformieren. Wir wollen ein Angebot für einen öffentlich verantworteten Fonds erarbeiten, in den die Bürgerinnen und Bürger kostengünstig investieren können. Wir werden prüfen, wie wir auch private Anlageprodukte mit höheren Renditen als Riester-Produkte gesetzlich anerkennen können. Unteren Einkommensgruppen möchten wir durch eine Förderung Anreize bieten, diese Produkte zur Altersvorsorge in Anspruch zu nehmen. Außerdem wollen wir den Sparerpauschbetrag auf 1.000 Euro erhöhen.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Tausend