Frage an Claudia Tausend von dominik s. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Frau Tausend,
211 Millionen Kinder unter 15 Jahren arbeiten. Fast 90 % davon unter
ausbeuterischen Bedingungen. 73 Millionen sind jünger als 10 Jahre. Dass
ausbeuterische Kinderarbeit in vielen Ländern der Erde noch immer an der
Tagesordnung ist, behindert nicht nur jede nachhaltige Entwicklung, sondern ist
insbesondere für die direkt betroffenen Kinder und Familien eine menschliche
Tragödie.
Aufgrund der EU-Richtlinie 2004/18/EG ist die Bundesregierung verpflichtet, bis
zum 31. Januar 2006 eine neue Vergabeverordnung für öffentliche Aufträge zu
erlassen. Diese EU-Richtlinie sieht unter anderem vor, dass soziale Aspekte
Teil der Eignungs- und Zuschlagskriterien werden können. Auf dieser Grundlage
kann es öffentlichen Auftraggebern erleichtert werden, den Kauf von Produkten
aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu vermeiden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat bereits einen Entwurf zur
Vergabeverordnung erarbeitet. Aus unserer Sicht bietet dieser Entwurf den
öffentlichen Auftraggebern noch nicht in ausreichendem Maße die Möglichkeit,
Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit bei der Vergabe auszuschließen. Ich
halte es für wichtig, dass in den Entwurf der Vergabeverordnung eine hierfür
geeignete Regelung aufgenommen wird.
Wie stehen Sie zu der Aufnahme eines entsprechenden Zusatzes in die
Vergabeverordnung?
Mit freundlichem Gruß
Dominik scheuring