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Claudia Tausend
SPD
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Frage von Horst C. •

Frage an Claudia Tausend von Horst C. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Tausend,
wird die SPD im neuen Bundestag einen Gesetzentwurf vorlegen, das den Besitz und die Nutzung jeglicher Schusswaffen in privater Hand verbietet? Schusswaffen müssen ausschließlich den staatlichen Sicherheitskräften und von diesem beauftragten Sicherheitspersonal vorbehalten sein. Eine Ausnahme ist für Jagdberechtigte vorstellbar, die aber ausschließlich die für die Durchführung der Jagd notwendigen Waffen besitzen und nutzen dürfen. Schießsportler in Schützenvereinen dürfen den Schießsport nur mit kleinkalibrigen Übungswaffen betreiben. Die Waffen dürfen nicht aus den gesicherten Schützenheimen entfernt werden.
Mit der dringend erforderlichen Verschärfung des Gesetzes können Hunderte von Menschenleben pro Jahr gerettet werden, wie z.B. eine Gesetzesänderung in Großbritannien gezeigt hat.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr C.

vor kurzem erst haben wir das Waffenrecht verschärft und so für weniger Waffen in Deutschland und mehr Sicherheit gesorgt. Wichtig war uns, dass Extremisten und Kriminelle entwaffnet werden, aber unbescholtene Bürgerinnen und Bürger unter klaren Vorgaben weiterhin der Jagd, der Brauchtumspflege und dem Schießsport nachgehen können.

So ist jetzt den Ländern die Einführung von Waffenverbotszonen möglich, an denen das Mitführen aller Arten von Waffen und Messern mit einer Klingenlänge über 4 Zentimeter verboten sind.
Wir haben die Regelabfrage bei den Verfassungsschutzämtern eingeführt: Künftig reicht bereits die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung aus, um als unzuverlässig im Sinne des Waffenrechts zu gelten. Außerdem müssen die Waffenbehörden vor dem Ausstellen einer waffenrechtlichen Erlaubnis beim Verfassungsschutz anzufragen, ob es irgendwelche Hinweise für extremistische Bestrebungen gibt. Auch wenn diese Hinweise erst später aufkommen, kann sofort die Erlaubnis aufgehoben werden. Somit verwehren wir Extremisten den Zugang zu Schusswaffen.

Diese Änderungen waren wichtig. Wir fordern aber als weitere Verschärfung des Waffenrechts, dass jeder, der das Recht hat, Waffen zu besitzen, noch gründlicher und auch grundsätzlich auf die psychische Eignung zum Führen einer Waffe überprüft werden muss. Aktuell müssen Personen bis 25 Jahre bei einer erstmaligen Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe, ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorlegen. Diese Altersbegrenzung wollen wir aufheben.

Mit freundlichen Grüßen
Claudia Tausend, MdB

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