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Claudia Tausend
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Frage von Mathias H. •

Frage an Claudia Tausend von Mathias H. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Wird die SPD den steuerfreien Verkauf einer vermieteten Immobilie die ich seit 23 Jahren besitze abschaffen wie die SZ vom 20./21.3.21 berichtet??

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Haverkamp,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema Steuer- und Bodenpolitik, auf das ich Ihnen hiermit gerne antworten möchte.

Das beschleunigte Wachstum vieler Ballungsregionen in Deutschland führt zur dramatischen Verknappung und Verteuerung von Wohnraum und Bauland. Angesichts des Wachstums der Städte mit all seinen Facetten und Herausforderungen wird die Bodenpolitik zum Dreh- und Angelpunkt einer sozial gerechten und nachhaltigen Stadtentwicklung. Dazu gehört auch das Thema Bodenbesteuerung. Erträge aus Bodenwertsteigerungen werden gegenwärtig überhaupt nicht oder nur in geringem Umfang besteuert. Dabei beruhen die Bodenwertsteigerungen überwiegend auf Leistungen der Allgemeinheit, vor allem durch die Schaffung von Baurecht und öffentlicher Infrastruktur, oder auf Investitionen Dritter, durch die das Umfeld aufgewertet wird. Kapitalgewinne sind in diesem Fall steuerlich besser gestellt als Arbeit. In unserem Zukunftsprogramm sehen wir deshalb auch die Abschaffung der Steuerfreiheit bei der Veräußerung von Grundvermögen im Einkommenssteuerrecht vor, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als 10 Jahre vergangen sind. Die 10-Jahres-Regelung gibt einen steuerlichen Anreiz, Bauland aus spekulativen Gründen unbebaut zu lassen. Das Grundstücksangebot wird so verringert. Dabei ist gerade bezahlbaren Bauland der Flaschenhals für mehr bezahlbaren Wohnungsbau, das wir dringend brauchen, um die angespannte Wohnungsmarktsituation in vielen Orten Deutschlands zu verbessern.

Es geht uns dabei aber nicht um das zum eigenen Wohnen oder Erwerb dienende, kleinteilige Boden- und Immobilieneigentum breiter Schichten der Bevölkerung, sondern um Immobilienvermögen, die gewerbsmäßig betrieben und gehandelt werden und vor allem auf die Erzielung von Maximalrenditen aus Bodenwertsteigerungen abzielen. Ich verstehe Ihre Perspektive auf eine solche Steuerdebatte und kann Ihnen versichern, dass wir bei einer Abschaffung der Steuerfreiheit Ausnahmen prüfen und vornehmen werden, die weiterhin von der Besteuerung ausgenommen bleiben. Auch selbstgenutztes Wohneigentum bleibt von der Besteuerung befreit.

Mit freundlichen Grüßen
Claudia Tausend, MdB

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