Frage an Claudia Tausend von Michael B. bezüglich Bundestag
Sehr geehrte Frau Tausend,
ich würde gern wissen warum die SPD sich mit einer Ausnahme gegen die Wahlrechtsreform der Linken, Grünen und FDP gestellt hat.
Der Bundestag ist jetzt schon zu groß und extrem Teuer für den Steuerzahler. Ca.
Warum muss ein Staat mit ca. 83 Mio. Einwohner über 700 Abgeordnete haben?
Nur noch China hat mehr, die haben aber ca. 2 Mrd Menschen im Land.
Die USA z.B. kommt mit ca. 430 aus, ein Land mit gut 300Mio Einwohner.
Mit Freundlichen Grüßen
M. B.
Sehr geehrter Herr Bennison,
ich stimme Ihnen zu, dass der Bundestag derzeit zu groß ist. Vor der Wiedervereinigung hatte der Bundestag die Regelgröße von 518 Abgeordneten zuzüglich eventuell anfallender Überhangmandate. Durch die Wiedervereinigung stieg die Bevölkerungszahl, wodurch der Bundestag als Regelgröße 656 Mitglieder hatte; er erreichte zeitweilig durch Überhangmandate bis zu 672 Mitglieder. Zur Wahl 2002 wurde der Bundestag auf eine Regelgröße von 598 Mitgliedern verkleinert, zeitweilig erreichte er durch Überhangmandate bis zu 622 Mitglieder. Seit der Wahl 2013 gilt ein Wahlrecht, das erstmals sicherstellt, dass die Zusammensetzung des Bundestages das Verhältnis der abgegebenen gültigen Zweitstimmen widerspiegelt. Deshalb ziehen Überhangmandate gegebenenfalls Ausgleichsmandate nach sich. So kam es bei der Wahl 2013 zu 631 Sitzen. Seit 2017 besteht der Bundestag aktuell bei unveränderter Regelgröße aus 709 Mitgliedern. Über Fraktionsgrenzen hinweg ist man sich einig, dass hier Reformbedarf besteht.
Die SPD-Bundestagsfraktion hatte damals einen eigenen Vorschlag unterbreitet, die Größe des Bundestages zu verringern. Kernpunkt unseres bereits im März 2020 vorgelegten Vorschlages war, das Wahlrecht so auszugestalten, dass keine Partei einen einseitigen Vorteil oder Nachteil erleidet - dies waren unsere Kritikpunkte an den Vorschlägen der Oppositionsparteien wie auch dem unsere Koalitionspartners. Wir haben uns nachdrücklich für die Begrenzung auf maximal 690 Abgeordnete und für die Einführung der Geschlechterparität bereits bei der Wahl 2021 eingesetzt. Zusätzlich wollten wir eine Wahlrechtskommission schaffen, die grundsätzliche Fragen einer Reform des personalisierten Verhältniswahlrechts beraten sollte. Der Vorschlag der Union war es, kurzfristig die Wahlkreise auf 280 zu reduzieren und Überhangmandate nicht auszugleichen. Nach derzeitiger Perspektive hätte dies einseitig nur der Union einen Vorteil verschafft. Leider hat sich die Union sehr lange effektiveren und notwendigen Maßnahmen verweigert.
Obwohl die Positionen also so weit auseinander lagen, war es uns wichtig, zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen. Wir konnten uns im Koalitionsausschuss mit der CDU/CSU auf einen Kompromiss verständigen, der schlussendlich auch am 8. Oktober 2020 im Bundestag beschlossen wurde: Im Wesentlichen geht es um vier Punkte, die der Bundestagsvergrößerung entgegenwirken werden und in zwei Schritten erfolgen. Ein bereits dämpfender Effekt für die Wahl 2021 wird zum einen dadurch bewirkt, dass eine Kompensation mit Ausgleichsmandaten erst ab drei Überhangmandaten einsetzt und zum anderen die Überhangmandate einer Partei in einem Bundesland teilweise mit ihren Listenmandaten in einem anderen Bundesland verrechnet werden. Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 wird die Reduzierung der Wahlkreise von 299 auf 280 vorgenommen. Die kleinere Zahl von Direktmandaten verkleinert den Bundestag nicht nur schon von sich aus, sondern wirkt auch dem Umstand entgegen, dass eine Partei mehr Direktmandate gewinnt als der Landesliste nach dem Zweitstimmenverhältnis zustehen.
Des weiteren wird eine Reformkommission eingesetzt, die sich über die allgemeinen Fragen zur Modernisierung des Wahlrechts hinaus auch mit uns besonders wichtigen Themen wie Parität und Wahlalter befassen und dazu bis zum 30. Juni 2023 Empfehlungen vorlegen wird. Hier erhoffen wir uns weitere Vorschläge, damit das Parlament wieder in Richtung der Regelgröße von 598 Abgeordneten zurückgeführt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Tausend, MdB