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Claudia Tausend
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Frage von Franz M. •

Frage an Claudia Tausend von Franz M. bezüglich Senioren

Wenn man mit 63 Jahren in Rente geht und noch in der Klinik Teilzeit arbeitet,da Personalmangel herrscht,wird man vom Staat sehr benachteiligt behandelt.
Es fallen hohe Steuervorauszahlungen an,die Betriebsrente wird gestrichen und die Rente gekürzt.
Somit wird das arbeiten unrentabel und vom Staat bestraft.
Diejenigen,die gleich die Volle Rente nehmen und nicht mehr arbeiten,haben diese Probleme nicht.

PS.Arbeiten lohnt sich in unserem Staat nicht,außer man ist Beamter oder Politiker.

Halten sie das für Richtig und Gerecht?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

die Rente mit 63 ist eine Frührente, die reguläre Regelaltersgrenze liegt im Jahr 2019 bei 65 Jahren und 8 Monaten. Somit ergeben sich andere Regeln für einen Hinzuverdienst:
Wenn man, wie Sie, bereits vor dem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze eine Altersrente erhält, aber einem Zuverdienst nachgehen will, so kann man bis zu 6.300 Euro im Jahr anrechnungsfrei zuverdienen. Was darüber hinaus geht, wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.
Wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr, d.h. Sie können so viel hinzuverdienen wie Sie möchten, ohne dass es eine Anrechnung auf die Rente gibt.
Sie haben diese Hinzuverdienstgrenze somit nur übergangsweise, profitieren aber auch von einem früheren Renteneintritt. Dass arbeiten dadurch "unretabel" für Sie wird, scheint aufgrund der oben angegebenen Regelung schwer nachvollziehbar, aber ich kenne Ihre individuelle Finanzsituation nicht. Im Zweifel sollten Sie sich von Ihrer Rentenversicherung beraten lassen.
Ihre Betriebsrente ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Betrieb bzw. einem Versicherungsdienstleister. Wie diese Verträge mit der "Rente mit 63" umgehen, ist individuell geregelt. Oftmals erhalten Frührentner Ihre Betriebsrente dann zwar früher, aber mit Abschlägen. Wenn Sie Ihre Betriebsrente also nicht jetzt schon erhalten, würden Sie dann später auch mehr ausgezahlt bekommen. Auch das müssen Sie mit ihrem Versicherer klären.

Mit freundlichen Grüßen
Claudia Tausend

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